Steht Stiefkindern Halbwaisenrente zu?
Halle (Saale) (dpa/tmn) - Stirbt ein Elternteil, soll die Halbwaisenrente die hinterbliebenen Kinder finanziell unterstützen. Bei Stiefkindern müssen allerdings einige Kriterien erfüllt sein, damit sie das Geld bekommen.
Auch Stiefkinder können Halbwaisenrente bekommen. Das aber nur, wenn sie vor dem Tod des Elternteils für längere Zeit in dessen Haushalt lebten. Weitere Voraussetzungen sind eine familiäre Bindung und finanzielle Zuwendungen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landesozialgerichts Sachsen-Anhalt (Az.: L 3 R 212/08), wie der Deutsche Anwaltverein mitteilt.
Der Fall: Der Stiefvater war eineinhalb Jahre vor seinem Tod in eine eigene Wohnung gezogen. Er kümmerte sich allerdings nach dem Auszug weiterhin liebevoll um sein schwerbehindertes Stiefkind. Unterhalt zahlte er allerdings nicht mehr. Der Antrag auf Halbwaisenrente wurde daher abgelehnt.
Das Urteil: Die Klage gegen diese Entscheidung hatte keinen Erfolg. Es habe kein gemeinsamer Haushalt mehr bestanden, befanden die Richter. Ein Rentenanspruch scheide auch deshalb aus, weil der Stiefvater seit dem Auszug nicht mehr zum Unterhalt des Stiefsohnes beigetragen habe. Dieser habe von Sozialhilfe gelebt. Zweck der Halbwaisenrente sei aber der Ersatz des mit dem Tod entfallenden Unterhalts.