Steuererklärung 2010: Säumniszuschlag vermeiden

Berlin (dpa/tmn) - Die Steuererklärung für das Jahr 2010 liegt immer noch unangetastet in der Schublade? Jetzt nichts wie ran, an die unangenehme Aufgabe! Sonst kommt auf den Steuerzahler der noch unangenehmere Säumniszuschlag zu.

Haben Steuerzahler noch immer keine Einkommensteuererklärung für 2010 abgeben, sollten sie das schleunigst nachholen. Dann können sie eventuell noch vermeiden, dass das Finanzamt die Steuerschuld aufgrund eines geschätzten Einkommens berechnet und außerdem einen Verspätungszuschlag von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Steuer verlangt. Darauf weist der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin hin.

Die Finanzämter dürfen nämlich Steuerbescheide auch ohne Erklärung erlassen. Allerdings können säumige Steuerzahler innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Schätzungsbescheid einlegen und ihre Erklärung nachreichen. Unwahrscheinlich ist laut NVL aber, dass die Behörde den Zuschlag für die Verspätung zurücknimmt. Eine Einkommensteuererklärung muss zum Beispiel abgeben, wer Freibeträge auf der Steuerkarte eingetragen hat oder als Ehepaar in den Klassen III und V besteuert wird. Auch Lohnersatzleistungen ab 411 Euro pro Jahr verpflichten zur Abgabe.