Steuererklärung stets mit neuestem „ElsterFormular“ erstellen

Berlin (dpa/tmn) - Wer die Steuererklärung elektronisch mit „Elster“ erstellt, sollte immer mit der aktuellste Version des Formulars arbeiten. Die Software wird laufend aktualisiert, weshalb bei der Nutzung älterer Versionen Probleme auftreten können.

Erstellen Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung elektronisch mit dem „ElsterFormular“, sollten sie stets die neueste Version des Programms nutzen. Darauf weist der IT-Branchenverband Bitkom in Berlin hin. Zum einen ändere sich das Steuerrecht von Jahr zu Jahr, zum anderen werde die Software für die Datenübermittlung ans Finanzamt ständig aktualisiert. Ältere Versionen funktionieren daher nicht immer problemlos.

Wer sich nicht von einem Steuerberater helfen lässt, muss seine Erklärung bis 31. Mai beim Finanzamt abgeben. Das „ElsterFormular“ ermöglicht es dem Steuerzahler unter anderem, seine Daten elektronisch zu erfassen, unveränderte Angaben aus dem Vorjahr zu übernehmen und die Erklärung verschlüsselt online an die Behörde zu senden. Nach Angaben von Bitkom bearbeitet die Finanzverwaltung solche Steuererklärungen bevorzugt.

Wichtig sei, beim Ausfüllen auf die von der Software gegebenen Erläuterungen zu achten und alle in den Formularen gestellten Fragen zu beantworten. Ansonsten könne es sein, dass sich falsche Eingaben zulasten des Steuerzahlers nach Abgabe beim Finanzamt nur schwer berichtigen lassen.

Da das Elster-Programm aber keine Tipps zum Steuer-Sparen gibt, empfiehlt der Bitkom, auf einen Steuerberater oder kommerzielle Steuer-Software zurückzugreifen. Diese enthalten in der Regel die Elster-Komponenten zur elektronischen Abgabe. Das Einreichen beim Finanzamt ist auf zwei Wegen möglich: per elektronischer Übermittlung und im Anschluss daran mit Ausdruck und Unterschrift zusätzlich in Papierform. Wer ohne Papier und Unterschrift auskommen möchte, braucht ein elektronisches Zertifikat. Dieses gibt es wie die Elster-Formulare im Internet