Da Kinder meist keine weiteren Einkünfte erzielen, ist ihr persönlicher Steuersatz gering, sodass weniger Steuern gezahlt werden müssen, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Voraussetzung für das selbstgemachte Familiensplitting ist, dass die Übertragung des Vermögens zivilrechtlich wirksam vorgenommen wurde.
Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wird das Modell des Familiensplittings jetzt sogar noch attraktiver. Bislang bestand die Gefahr, dass bei zu hohen Einnahmen eines volljährigen Kindes das Kindergeld beziehungsweise der Kinderfreibetrag verloren ging. Ab 2012 können volljährige Kinder in Berufsausbildung unbegrenzte Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Vermietung und Verpachtung oder aus Kapitalvermögen erzielen, ohne dass der Verlust des Kindergeldes oder des Kinderfreibetrages droht.