Was sich 2012 für Verbraucher ändert
Berlin (dpa/tmn) - Weniger Garantiezins bei Lebensversicherungen, Pfändungsschutz nur noch mit P-Konto, Einstieg in die Rente mit 67: 2012 ändert sich für Verbraucher einiges. Die wichtigen Änderungen im Überblick.
Kinderbetreuungskosten leichter absetzbar: Eltern mit Kindern bis zum 14. Lebensjahr müssen ab Januar keine aufwendigen Nachweise mehr über ihre Kinderbetreuungskosten erbringen. Ab 2012 sei es unerheblich, ob die Kosten aufgrund einer Berufstätigkeit oder Krankheit entstanden oder privat veranlasst sind, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Betreuungskosten können zu zwei Dritteln, bis maximal 4000 Euro, im Jahr pro Kind abgezogen werden.
Mehr Steuervorteile bei Rürup-Rente: Der Sonderausgabenabzug bei der Rürup-Rente steigt 2012 auf 74 Prozent der geleisteten Beiträge. Damit könne ein allein stehender Steuerzahler bis zu 14 800 Euro als Sonderausgabenabzug geltend machen, wenn der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 20 000 Euro in die Basisrente eingezahlt wird, erläutert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Verheiratete können maximal den doppelten Betrag - also 29 600 Euro - als Sonderausgaben abziehen lassen.
Pfändungsschutz nur noch über P-Konto: Auf einem normalen Girokonto können Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen nicht mehr vor Gläubigern geschützt werden. Dies ist ab Januar nur auf einem sogenannten Pfändungsschutzkonto (P-Konto) möglich, wie die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen erklärt. Kunden müssen also ihr Girokonto bei einer bestehenden oder drohenden Pfändung umwandeln. Dann ist ein Grundfreibetrag in Höhe von 1028,89 Euro geschützt. Dieser Freibetrag kann erhöht werden, wenn etwa Unterhalt für Kinder oder Ehepartner gezahlt werden muss.
Einstieg in die Rente mit 67: Ab Januar 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Für alle, die ab 1947 geboren wurden, steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat, wie die Verbraucherzentrale NRW erläutert. Bis zum Jahr 2029 soll der Umstieg auf den späteren Renteneintritt vollzogen sein.
Altersgrenzen für Renten-Verträge werden angehoben: Der Einstieg in die Rente mit 67 hat auch Auswirkungen auf die staatlich geförderte private Altersvorsorge. Riester- und Rürup-Rentenverträge, die ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossen werden, dürfen als möglichen Auszahlungsbeginn frühestens das 62. Lebensjahr vorsehen. Nur dann sei sichergestellt, dass der Kunde die volle staatliche Förderung erhält und keine Zulagen zurückzahlen muss, erklärt der GDV. Ähnliches gilt auch für Lebensversicherungen und für die betriebliche Altersvorsorge. Sollen steuerliche Vorteile erhalten bleiben, dürfen 2012 abgeschlossene Verträge ebenfalls erst ab dem 62. Lebensjahr ausgezahlt werden.
Garantiezinsen für Lebensversicherungen sinken: Versicherungen müssen zum 1. Januar 2012 den Garantiezins von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent senken. Betroffen seien aber nur Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden, erläutert die Verbraucherzentrale NRW. Für bestehende Verträge gelte weiterhin der Zinssatz, der zum Zeitpunkt des Abschlusses gültig war.