Strategien gegen Cyber-Mobbing

Vor allem Jugendliche sind betroffen. Wir zeigen, wie man sich dagegen wehren kann.

Düsseldorf. 30 Prozent der Jugendlichen sind schon Opfer von Mobbing im Internet geworden. Beleidigungen, Verleumdungen, Bedrohungen durch Texte oder Fotos und Filme, die über Internetforen, Chats oder SMS verbreitet werden — genannt Cyber-Mobbing — sind inzwischen keine Ausnahmeerscheinung mehr.

„Die Hemmschwelle im Internet ist niedriger und die Täter deshalb mutiger als im realen Leben, weil man anonym bleiben kann“, sagt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Doch die Opfer müssen nicht hilflos alles ertragen.

Schritt 1 — Beweismaterial sichern: Man sollte so viel Beweismaterial wie möglich sichern: diffamierende E-Mails ausdrucken, beleidigende SMS abspeichern, „Screenshots“ von verunglimpfenden Websites machen. Parallel dazu müssen die Inhalte aus dem Internet entfernt werden. „Dazu muss man Kontakt mit dem Betreiber der Website aufnehmen“, sagt Reichertz.

Schritt 2 — Schlichtungsversuch: Natürlich ist eine Strafanzeige bei der Polizei nicht das erste Mittel der Wahl. Wie man vorgeht, hängt vom Ausmaß, der Dauer und der Vehemenz der Attacken ab. Zunächst sollte man die Schule und die Eltern informieren. „Möglicherweise kann ein Schlichtungsversuch mit einem unbeteiligten Dritten Klärung bewirken“, rät Reichertz.

Schritt 3 — Abmahnung: Bevor man eine Strafanzeige stellt — und damit Polizei und Gericht hinzuzieht — sollte man es mit einer Abmahnung versuchen. Vorausgesetzt man kennt den Täter. „Mit der schriftlichen Abmahnung wird der Täter aufgefordert, seine Attacken zu unterlassen. Hält er sich nicht an diese Vereinbarung, droht ihm eine Geldstrafe in vierstelliger Höhe“, sagt Joerg Heidrich, Fachanwalt aus Hannover. Das gilt auch für Minderjährige, die dann durch ihre Eltern vertreten werden.

Schritt 4 — Strafanzeige: Sind die Attacken sehr massiv oder wird das Opfer sogar bedroht, kann man auch eine Strafanzeige bei der Polizei stellen. Das geht auch parallel zur Abmahnung.