Studie: Händler wimmeln Kunden bei Reklamationen oft ab

Potsdam (dpa/tmn) - Der Auslöser der Kamera klemmt, pausenlos flackert der Bildschirm - typische Fälle für eine Reklamation. Doch nicht immer verläuft die Rückgabe reibungslos. Viele Händler drücken sich vor ihren Pflichten.

Kunden können mangelhafte Ware reklamieren. Sie dürfen in einem solchen Fall entweder Ersatz oder die Reparatur verlangen. Das Problem: In der Praxis wimmeln Händler ihre Kunden dabei häufig ab. Das ergab eine bundesweite Auswertung von Reklamationsfällen durch die Verbraucherzentralen.

Untersucht wurden insgesamt 4000 Reklamationsfälle zwischen dem 30. April und 30. September. Besonders häufig hatten Kunden demnach Probleme bei Elektrohändlern. Insgesamt 28 Prozent der Beschwerden fielen in diesen Bereich. Auf Platz zwei landeten Möbelhändler (21 Prozent) und auf Platz drei Autohändler (12 Prozent).

„Unternehmen behaupten häufig, der Käufer habe den Schaden selbst verursacht“, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. In anderen Fällen wurden die reklamierenden Verbraucher direkt an die Hersteller verwiesen, obwohl laut Gesetz der Händler dafür zuständig ist.

Die größten Chancen, ihre Ansprüche durchzusetzen, hatten die Kunden in den ersten sechs Monaten der Gewährleistungsfrist. „In dieser Zeit geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Mangel von Anfang an bestand“, erklärt Fischer-Volk. Das heißt: Der Händler muss das Gegenteil beweisen. Nach einem halben Jahr kehrt sich die Beweislast um. Dann muss der Verbraucher beweisen, dass der Fehler schon zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war.