Sturz im Altersheim: Pflegeheim muss nicht haften

Coburg (dpa/tmn) - Stürzt ein Pflegebedürftiger in einem Heim, muss die Einrichtung die Behandlungskosten nicht übernehmen. Das hat Landgericht Coburg entschieden (Aktenzeichen: 11 O 660/09).

Zwar sei ein Heim verpflichtet, auf die körperliche Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner zu achten, befand das Landgericht Coburg. Dabei müssten aber auch die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner berücksichtigt werden.

In dem verhandelten Fall wurde die Klage einer Krankenkasse gegen ein Pflegeheim abgewiesen, so die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Die Kasse wollte 8000 Euro Behandlungskosten ersetzt haben, nachdem ein Heimbewohner beim Wechsel der Inkontinenzeinlage gestürzt war.

Die Krankenkasse vertrat die Auffassung, die Pflegekraft hätte weitere Maßnahmen zur Vermeidung von Stürzen treffen müssen. Das Pflegeheim hielt dagegen, dass die Inkontinenzversorgung des Mannes entsprechend seinem eigenen Wunsch immer auf die gleiche Weise vorgenommen worden sei. Das habe auch ohne Zwischenfälle längere Zeit gut funktioniert.

Das Gericht wies die Klage zurück. Die Pflicht des Pflegeheims zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der ihm anvertrauten Bewohner beschränke sich auf die üblichen Maßnahmen, so die Richter. Zudem habe der Mann bis zum Unfallzeitpunkt beim Gehen oder Stehen nicht gestützt werden müssen. Daher hätte sich für das Personal keine Notwendigkeit zu weiteren Sicherungsmaßnahmen ergeben.