Umstrittener Kompromiss Verpackungsgesetz: „Mehrweg“-Schilder im Supermarkt
Berlin (dpa) - Es geht um gelbe, orange und andere Mülltonnen, um Bratpfannen, um „Mehrweg“-Schilder und vor allem um viel Geld. Nach jahrelangem Hin und Her hat der Bundesrat nun einem neuen Verpackungsgesetz seinen Segen erteilt.
Damit kann das Gesetz für mehr Recycling am 1. Januar 2019 in Kraft treten.
Ein Überblick über das, was sich nun ändert - und den großen Streit um wertvollen Abfall.
Was ändert sich für Verbraucher?
Im Supermarkt informieren künftig Schilder an Regalen die Kunden darüber, wo Mehrwegflaschen stehen. Außerdem wird auf einige Getränke Pfand fällig, die bisher pfandfrei waren, nämlich auf Frucht- und Gemüsenektare mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molkeanteil von mindestens 50 Prozent. Anders als geplant bleibt dagegen bei den Mülltonnen im Hof alles beim Alten. Ob man eine Gelbe Tonne oder Gelbe Säcke für Verpackungsmüll hat oder eine Orange Tonne für alle Wertstoffe, das hängt davon ab, ob Kommunen und private Unternehmen sich darauf verständigen.
Wertstofftonne für alle - was ist das Problem dabei?
Dahinter steht ein Streit zwischen den Kommunen und den Privatunternehmen, die Verpackungsmüll sammeln und verwerten. Die Wertstoffsammlung ist inzwischen ein gutes Geschäft, die privaten Unternehmen machen nach Angaben des Verbands der deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) pro Jahr rund eine Milliarde Euro Umsatz. Das wollten sie sich nicht wegnehmen lassen von den Kommunen, die sich bisher schon um den Restmüll kümmern. So kam es, dass aus dem bereits 2011 angedachten Wertstoffgesetz nichts wurde, stattdessen kommt nun ein abgespecktes Verpackungsgesetz.
Wie verbreitet ist die Wertstofftonne eigentlich - und was darf rein?
Nach BDE-Angaben haben 12 bis 15 Millionen Deutsche eine Wertstofftonne. Da viele Städte und Gemeinden auf ein Gesetz gewartet haben, dürften es bald mehr werden. In vielen Städten, etwa Berlin, sind die Tonnen orange. Darin landen dürfen sogenannte stoffgleiche Nichtverpackungen - also Dinge, die aus Plastik oder Metall sind wie Verpackungen, aber keine sind. Bratpfannen werden gerne als Beispiel genannt oder auch Barbiepuppen.
Was sollen die „Mehrweg“-Schilder an den Flaschenregalen bringen?
Das Bundesumweltministerium will damit Verbraucher dazu bringen, mehr Mehrweg zu kaufen. Auch eine Mehrwegquote wird - anders als ursprünglich geplant - im Gesetz verankert. Der Mehrweganteil soll mindestens bei 70 Prozent liegen - 70 Prozent der verkauften Getränkeverpackungen sollen also wiederverwendbar sein. Bisher liegt der Anteil bei rund 45 Prozent, Tendenz seit Jahren sinkend. Sanktionen sind aber nicht geplant. Umweltverbände wie der Nabufordern eine Extra-Steuer oder Abgabe auf Einweg-Getränkeverpackungen, um Menschen dazu zu bringen, Mehrwegflaschen zu kaufen.
Und wie sieht es mit Recycling von Verpackungen aus?
Die Recyclingquoten werden mit dem neuen Gesetz erhöht. Das müssen die Privatunternehmen leisten, die Verpackungsmüll sammeln. Die Branche hält das für machbar. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) kritisierte dagegen zuletzt, dass die Quoten in der Vergangenheit leicht manipulierbar gewesen seien und sich erst zeigen müsse, ob etwa 63 Prozent für Kunststoff machbar seien. Stattdessen sei es besser, den Produzenten von Verpackungen vorzuschreiben, dass sie eine gewisse Quote von recyceltem Material verwenden müssen und recycelfähiges Material herstellen sollen.
Welche Kritik gibt es an dem Gesetz?
Sehr viel - und eigentlich von allen Seiten. Selbst Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) hat gesagt, sie hätte sich mehr vorstellen können - aber nun sei es besser, diesen Kompromiss zu haben, als gar keinen. Ein Kritikpunkt ist, dass Hersteller und Handel über eine neue Zentrale Stelle die Marktüberwachung zum Teil selbst übernehmen. Umweltschützer fordern zudem Sanktionen für ein Verfehlen der Mehrwegquote. Die Opposition im Bundestag ist unzufrieden damit, dass die Wertstofftonne nicht in ganz Deutschland kommt.