Versicherung zahlt Unfall nach Ausweichen auf Skipiste

Karlsruhe (dpa/tmn) - Eine Verletzung nach einem Ausweichmanöver auf der Skipiste ist von der privaten Unfallversicherung gedeckt. Das entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: IV ZR 29/09)

Bei einem Ausweichmanöver auf der Skipiste wird die Verletzung von außen, nämlich durch den Sturz, herbeigeführt. Deshalb ist die private Unfallversicherung für den Fall zuständig. So urteilte der Bundesgerichtshof, wie die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Die Umstände, die zu dem Sturz geführt haben, sind demnach nicht entscheidend.

In dem verhandelten Fall musste ein Skifahrer auf einer Skipiste einem anderen ausweichen, um einen Zusammenprall zu vermeiden. Dabei stürzte der Mann und verletzte sich an der Schulter. Die Verletzung war so schwer, dass sie zu einer teilweisen Invalidität führte. Seine private Unfallversicherung verweigerte die Unterstützung, da kein Unfall vorliege.

Sowohl das Landgericht Hannover, als auch das Oberlandesgericht Celle gaben dem Versicherer Recht. Die Begründung: Der Skifahrer sei durch eine Eigenbewegung gestürzt. Solche Vorgänge seien nicht versichert, da keine Fremdeinwirkung vorliege. Die Richter am Bundesgerichtshof entschieden anders: Die Schulterverletzung war eine Folge des Aufpralls auf den Boden und damit eine unmittelbare Ursache der Gesundheitsschädigung. Das sei als Unfall zu werten.