Viel Sorgfalt bei der Wohnungsübergabe
Ein Protokoll schützt sowohl den Mieter als auch den Vermieter.
Berlin. Für viele Mieter ist die Wohnungsübergabe ein reiner Pflichttermin. Sie haben die Wohnung ja schon einmal besichtigt, der Vertrag ist bereits unterzeichnet, und in der alten Wohnung müssen sie auch noch streichen - da bleibt oft wenig Zeit für das genaue Inspizieren der neuen Bleibe. Viele nehmen sich deshalb nur wenig Zeit und sind wenig gründlich dabei, den Zustand der Räume zu prüfen. Das ist ein Fehler. Denn wird ein Schaden zu diesem Zeitpunkt nicht beanstandet, muss ihn später womöglich der Mieter beheben.
Um beide Seiten - Mieter und Vermieter - vor Ärger zu schützen, gibt es das Übergabeprotokoll. Darin sollte der Zustand der Wohnung am Tag der Übergabe dokumentiert werden. Festhalten lässt sich auch, wer einen bestimmten Schaden bis wann beseitigen soll, sagt Kai Warnecke, stellvertretender Generalsekretär der Eigentümervereinigung Haus & Grund in Berlin. "Zum Beispiel können Mieter und Vermieter festhalten, dass der Vermieter für die Reparatur eines Wasserhahns aufkommt, dem Mieter einen Klempner vermittelt und der Mieter dann die Beseitigung des Schadens überwacht." Das Protokoll müssten beide Parteien unterschreiben.
Rechtlich verpflichtend ist ein Protokoll allerdings nicht, sagt die Rechtsanwältin Andrea Kiau, Expertin für Mietrecht. Unterzeichnen Mieter und Vermieter das Protokoll, gelte das darin Festgehaltene jedoch als verbindlich vereinbart. Und daraus ergeben sich mehrere Konsequenzen: "Die im Protokoll festgestellten Mängel in der Wohnung berechtigen den Mieter später nicht mehr zu einer Mietminderung." Der Zustand bei Anmietung ist nach Ende der Mietzeit wieder herzustellen. Und für die bei Anmietung festgestellten und protokollierten Mängel könne der Vermieter keinen Schadenersatz fordern.
"Auch wir empfehlen Mietern und Vermietern die Anfertigung eines Übergabeprotokolls", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund. Damit werde jeder auch nachträgliche Zweifel darüber ausgeräumt, in welchem Zustand die Wohnung ist. Mieter sollten bei der Überprüfung der Wohnung sehr sorgfältig sein und genau prüfen, ob alles in Ordnung ist: Gibt es Flecken im Teppich, Macken im Parkett oder tropfende Wasserhähne? Funktionieren die Jalousien, und wird das Wasser im Badezimmer warm?
Darüber hinaus hat der Mieter bei Wohnungsübergabe ein Anrecht auf mindestens drei Wohnungsschlüssel, erklärt Ropertz.