Viele Steuererklärungen müssen elektronisch sein

Berlin (dpa/tmn) - Auch wenn das Projekt E-Bilanz - die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen - um ein Jahr verschoben wurde, gilt dies nicht für die Steuererklärungen.

Viele müssen elektronisch eingereicht werden.

„Unternehmer müssen nahezu sämtliche Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2011 elektronisch an das Finanzamt übermitteln“, erklärt Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. In erster Linie sind die Bezieher von sogenannten Gewinneinkünften von der elektronischen Übertragungspflicht der Einkommensteuererklärung 2011 betroffen. „Das sind unter anderem Land- und Forstwirte, Selbständige und Gewerbetreibende.“

Für 2011 müssen ebenfalls elektronisch übermittelt werden unter anderem die Umsatzsteuererklärung, die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung, die Feststellungserklärungen und die Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen. Käding weist darauf hin, dass Letzteres beispielsweise auch für vermietende Haus- und Wohnungseigentümergemeinschaften gilt. Nur in Ausnahmefällen wird das Finanzamt die Abgabe von Erklärungen in herkömmlicher Form zulassen, um unbillige Härten zu vermeiden.