Vorerkrankung arglistig verschwiegen - Versicherungsschutz weg

Köln (dpa/tmn) - Schmerzen im Rücken, ein kaputtes Knie - wer Vorerkrankungen gegenüber seiner Unfallversicherung verschweigt, verliert seinen Versicherungsschutz. Selbst dann, wenn nicht explizit nach Krankheiten gefragt wurde.

Das arglistige Verschweigen von Vorerkrankungen kostet auch in der privaten Unfallversicherung den Versicherungsschutz. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln hervor, auf das die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 17/2013) hinweist (Az.: 20 U 224/12). Als unerheblich werteten es die Richter, dass die Versicherung in ihren Formularen den Betroffenen nicht ausdrücklich auf seine Auskunftspflicht und Folgen seiner Arglist hingewiesen hatte.

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Versicherten gegen seine private Unfallversicherung ab. Der Kläger hatte in seiner Unfallanzeige gegenüber der Versicherung ein Rückenleiden verschwiegen. Nach einem Unfall hatte der Kläger unter anderem über eine Bandscheibenverletzung geklagt und eine dauerhafte Minderung seiner Erwerbsunfähigkeit geltend gemacht.

Als die Versicherung später von dem Rückenleiden erfuhr, lehnte sie den Versicherungsschutz ab. Das OLG gab ihr Recht. Dem Kläger hätte bewusst sein müssen, dass sein Rückenleiden für die Beurteilung des Versicherungsfalls von Bedeutung war. Sein Verschweigen könne daher nur als arglistig beurteilt werden. Die Richter ließen zudem erkennen: Wer arglistig handelte, hätte dies wahrscheinlich auch bei ordnungsgemäßer Belehrung über die Folgen getan.