Wenn die Handyrechnung zu einem Albtraum wird
Auf hohe Forderungen richtig reagieren. Oft steckt eine Abofalle dahinter.
Düsseldorf. Für eine schockierend hohe Handyrechnung kann es verschiedene Gründe geben. Darunter sind zum Beispiel teure Call-by-Call-Dienste oder Abofallen sogenannter Drittanbieter. Meistens ist die Ursache für die Unsummen aber, dass der Nutzer im Ausland zu viel gesurft hat.
Eigentlich sind die Kosten für das sogenannte Datenroaming im EU-Ausland zwar gedeckelt. Geht jemand im Ausland so viel ins Netz, dass die Kosten über 59,50 Euro steigen, wird die Verbindung automatisch gekappt. „Diese Kappung funktioniert bei den meisten Anbietern“, sagt der auf Verbraucherrecht spezialisierte Rechtsanwalt Thomas Hollweck aus Berlin. „Es gibt aber bestimmte Länder, wo der mobile Datenverkehr zeitversetzt übertragen wird.“
Dann kann es passieren, dass der Datenfluss nicht rechzeitig gestoppt wird und die Kunden trotzdem eine hohe Rechnung bekommen. In solchen Fällen sollten Betroffene aber auf jeden Fall versuchen, das Geld zurückzubekommen, rät Hollweck. „Rechtlich gesehen muss meiner Meinung nach nachträglich eine Stornierung vorgenommen werden.“
Und auch sonst gibt es so einige Tücken mit der Kosten-Deckelung. So kann man die Kostengrenze zum Beispiel deaktivieren, um etwa in einem Urlaub mehr surfen zu können. Vergisst man anschließend, die Sperre wieder einzuschalten, gilt sie auch bei der nächsten Reise nicht. „Dann kann es natürlich wieder teuer werden“, sagt Bettina Seute vom Telekommunikationsportal „Teltarif.de“. Ärger kann es in Aus- und Inland auch mit überhöhten Kosten für Call-by-Call-Gespräche geben — also Telefonaten über eine Sondervorwahl, die dadurch eigentlich günstiger werden sollen. Die Probleme seien aber seltener geworden, sagt Seute. Denn inzwischen werden die Tarife vor Beginn des Gesprächs angesagt.
Anwalt Hollweck empfiehlt generell, sich bei überhöhten Rechnungen schriftlich an die Unternehmen zu wenden. „Konkret hat der Kunde acht Wochen Zeit, Einspruch einzulegen“, erklärt Hollweck. In dem Schreiben sollte man möglichst freundlich das Problem schildern und um eine Stornierung bitten.
Der Teil der Rechnung, der auf jeden Fall stimmt, wird aber am besten schon einmal bezahlt. „Das ist schon ganz wichtig“, sagt Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Denn wenn unstrittige Forderungen nicht bezahlt werden, drohe ab einem Wert von 75 Euro eine Sperre des Anschlusses.
Besonders schwierig ist es, sich gegen Forderungen von Drittanbietern zu wehren. „Da beißt man sich die Zähne aus“, weiß Verbraucherschützerin Voß. Hinter den Gebühren stecken oft Abofallen, die man sich zum Beispiel durch unachtsame Klicks auf Werbung in einer App einfängt. Provider weigern sich in solchen Fällen leider oft, eine Buchung zu stornieren, und verweisen an den Drittanbieter, klagt Hollweck. Dabei sei der Kunde in der Regel im Recht: „Auf der Rechnung wird ein Posten abgerechnet, für den es gar keinen Vertrag gibt.“
Wer solchen Ärger in Zukunft vermeiden will, kann beim Provider eine sogenannte Drittanbieter-Sperre einrichten lassen. Sie beschränkt sich allerdings dann nicht nur auf unseriöse Anbieter. Betroffen sind auch andere Dienste, die per Handy bezahlt werden, etwa für das Parkticket.
Der Blick auf die Handy-rechnung lohnt sich also immer. Das gilt nach Meinung von Anneke Voß nicht nur, wenn es plötzlich auffällig teuer wird: „Auch wenn die Rechnungen nicht so hoch sind, können sie trotzdem fehlerhaft sein.“