Wichtig für Vermieter: Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer

Ein Muss für Vermieter ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung: Sie kümmert sich um Schadensersatzansprüche.

Grundsätzlich gilt: "Wer sein Haus vermietet, braucht eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung", sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. Denn es gibt viele Schadensfälle, die für Hauseigentümer schnell teuer werden können. Für alle Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen, haftet der Grundstückseigentümer. Und davon gibt es jede Menge: "Dachziegeln können im Sturm heruntergeweht werden und einen Passanten treffen, oder jemand rutscht auf dem nicht gestreuten Gehweg im Winter aus und bricht sich das Bein", sagt Gerold Happ, Geschäftsführer Immobilien und Umwelt von Haus und Grund.

Möglich sind aber auch Schäden am Grundstück der Nachbarn, etwa wenn Abwasser unkontrolliert aus dem eigenen Haus entweicht. Zudem können spezielle Risiken zusätzlich versichert werden, wie Experte Happ erläutert: "So müssen Öltanks gegen das Risiko versichert werden, dass sie auslaufen und Umweltschäden anrichten." Tipp: Auch unbebaute Grundstücke sollten versichert werden. Viele Versicherer bieten für leere Grundstücke Spezialtarife an.

Wer sein Haus selbst privat bewohnt, der braucht diese Versicherung eigentlich nicht. . Aber bereits eine Untervermietung kann diesen Schutz gefährden. Denn nach den Bedingungen der privaten Haftpflicht ist meist nur eine Immobilie versichert, die zu eigenen Wohnzwecken benutzt wird. Wer seine Immobilie teilweise untervermietet, nutzt diesen Teil nicht für eigene Wohnzwecke und muss für die Vermietung eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschließen.

Auch Eigentümergemeinschaften benötigen eine solche Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht. Jedoch kümmert sich in der Regel ein Hausverwalter für alle Eigentümerparteien um den Versicherungsschutz.

Bei der Versicherungssumme sollte man nicht knausern: "Drei Millionen Euro sollten als Untergrenze gewählt werden", so Expertin Boss, "aber es dürfen auch fünf oder zehn Millionen sein." Eher unüblich sind Selbstbeteiligungen, zumal durch diese die Prämien kaum zu senken sind.

Apropos Prämie: Diese berechnet sich in der Regel nach der Brutto-Jahresmiete oder der Anzahl der Wohneinheiten. Bei einer Wohneinheit zahlen die Kunden bei der Gothaer beispielsweise für zehn Millionen Euro Versicherungssumme 65,12 Euro im Jahr. Die Axa verlangt bei gleichem Schutz 60,57 Euro, die Continentale 77,35 Euro.

Tipp: Wenn Sie Ihre Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung wechseln wollen, müssen Sie den Vertrag drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres schriftlich kündigen. Wichtig dabei: Das Versicherungsjahr stimmt meist nicht mit dem Kalenderjahr überein, ein Blick in die Police bringt Klarheit.

Sowohl die private Haftpflicht wie auch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung erfüllen zwei Funktionen. Zum einen als Schadensregulierer für Ihre Haftpflicht, zum anderen als "Schadensabwehrer": "Haftpflichtversicherer wehren unberechtigte Ansprüche gegen die Versicherten ab — notfalls vor Gericht — und fungieren damit wie Rechtsschutzversicherungen", so Boss.