Lebensversicherung: So gibt es Geld bei der Kündigung

Kunde muss nach BGH-Urteil aber weiterhin hohe Abschläge in Kauf nehmen.

Karlsruhe. Die Kündigung einer Lebensversicherung kann für den Kunden teuer werden. Daran hat die jüngste Entscheidung des BGH nichts geändert. Dennoch können sich manche Kunden Hoffnungen auf Nachzahlung machen. Die wichtigsten Fragen im Überblick:

Es geht um die Frage, wie viel Geld Versicherungskunden zurück bekommen, die ihre Lebensversicherung vorzeitig kündigen. Viele Versicherer hatten bis 2008 Klauseln verwendet, wonach Vermittlungsprovisionen und andere Abschlusskosten mit den ersten Beiträgen verrechnet werden. Das konnte dazu führen, dass Kunden bei einer frühen Kündigung kaum Geld zurückbekamen.

Diese Klauseln hatte der BGH schon im Juli 2012 für unwirksam erklärt, weil die Kunden dadurch unangemessen benachteiligt würden. Nun musste der BGH noch festlegen, wie die Rückzahlung zu berechnen ist. Die Richter entschieden: Die Kunden müssen mindestens die Hälfte des um die Abschlusskosten bereinigten Deckungskapitals zurückbekommen — also in etwa die Hälfte der eingezahlten Beiträge.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Stichprobe von rund 500 Fällen ausgewertet. Demnach lag der durchschnittliche Nachzahlungsbetrag bei 733 Euro pro gekündigtem Vertrag. Dabei gab es extreme Unterschiede: Die Spanne reichte von 17 Cent bis 22 000 Euro. Wichtig: Die Richter legten nur einen Mindestbetrag fest. „Je später gekündigt wird, desto mehr Geld bekommt der Versicherungskunde zurück“, sagt Hasso Suliak vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Das Urteil betrifft vor allem Lebensversicherungen, die zwischen 2001 und 2008 abgeschlossen wurden. Für ältere Verträge hatte der BGH bereits 2005 entschieden, dass die Kunden mindestens die Hälfte des berechneten Deckungskapitals zurückbekommen müssen. Das gilt nun entsprechend auch für Verträge nach 2001.

Seit 2008 gilt eine neue gesetzliche Regelung. Demnach werden die Abschlusskosten bei der Berechnung des Rückkaufswerts auf die ersten fünf Jahre verteilt. Welche Berechnungsmethode für den Kunden günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab - je nachdem, wie hoch die Abschlusskosten sind und wie lange der Kunde schon vor der Kündigung eingezahlt hat.

Nach der Erhebung der Verbraucherzentrale Hamburg hat nach dem Urteil vom vergangenen Jahr bislang kein Versicherer von selbst den Kunden zusätzliches Geld zurückgezahlt.

„Kunden müssen ihren Anspruch ausdrücklich geltend machen. Die Verbraucherzentrale hat hierfür ein Musterschreiben entworfen.“, sagt Edda Castelló, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale. „Hinzu kommt, dass sich viele Versicherer auf Verjährung berufen, wenn die Vertragskündigung mehr als drei Jahre zurückliegt.“