„Cold Calls“ sind unerlaubte Anlageberatung am Telefon

München (dpa/tmn) - Finanzanlagen ungefragt am Telefon anzupreisen, ist grundsätzlich verboten. Deswegen sind Anrufer mit einem solchen Anliegen meist unseriös, warnt eine Juristin.

Der erste Anruf kommt unerwartet. Doch das Angebot scheint vielversprechend. Geldanlagen mit ungeahnten Chancen werden angeboten. Allerdings müssen die Verbraucher schnell zugreifen, sonst macht ein anderer den Gewinn. Doch Vorsicht: Bei solchen „Cold Calls“ handelt es sich um unterlaubte Anlageberatung am Telefon, warnt die Rechtsanwältin Daniela Bergdolt aus München. Auch die Finanzaufsicht BaFin warnt vor dieser Masche.

Den Angerufenen werden ominöse Wertpapiere telefonisch derart nachdrücklich empfohlen, dass manch einer tatsächlich kauft, erläutert Bergdolt, die Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein ist. In der Regel seien die Papiere aber wertlos.

Ein weiteres Problem: Die Firmen, die hinter diesen Anrufen stecken, sind meist ohne behördliche Zulassung unterwegs, warnt die Anwältin. Daher dürften sie eine Wertpapierberatung und -vermittlung gar nicht betreiben. Betroffene sollten daher grundsätzlich nichts am Telefon oder an der Haustür kaufen. Die unaufgeforderten Anrufe sollten einfach beendet werden.