Aufhebung eines gemeinsamen Testaments alleine nicht möglich
Bremen (dpa/tmn) - Ein Ehepaar kann ein gemeinschaftliches Testament verfassen. Es muss aber wissen: Soll es wieder aufgehoben werden, müssen beide bei Gericht erscheinen. Das geht aus einem Urteil hervor.
Ein gemeinschaftliches Testament kann auch nur gemeinsam wieder aufgehoben werden. Bei einem gerichtlichen Vergleich ist die Aufhebung nur dann wirksam, wenn beide Ehepartner bei dem Gerichtstermin anwesend sind. Das berichtet die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter Berufung auf eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Bremen (Az.: 5 W 18/12).
In dem verhandelten Fall hatten sich die Ehegatten in einem Testament 1981 gegenseitig als Erben eingesetzt. Nach der Trennung schlossen sie 2001 einen Vergleich und regelten die Modalitäten der Trennung, unter anderem auch den Trennungsunterhalt. Ebenso hoben sie das notarielle Testament ersatzlos auf. Bei dem Termin waren lediglich die Rechtsanwälte der beiden anwesend, nicht jedoch die Eheleute persönlich. Die Frau verfasste 2007 erneut ein Testament und verstarb 2009. Vor Gericht ging es um die Gültigkeit des letzten Testaments der Frau.
Das gemeinschaftliche Testament von 1981 sei nicht wirksam aufgehoben worden, entschied das Gericht. Dafür hätten die Ehegatten persönlich dabei sein müssen. So fehle es dagegen an der persönlichen Genehmigung. Da der Mann aber das Erbe ausschlug, konnte die im Testament aus dem Jahre 2007 bedachte Erbin doch noch erben.