Zu viel Luft in Lebensmittelpackungen

Hamburg (dpa) - Lebensmittelpackungen enthalten häufig zu viel Luft, zeigt eine Untersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg. Doch können Verbraucher sich überhaupt vor Mogelpackungen schützen?

Verbraucherschützer haben in zahlreichen Lebensmittelpackungen zu viel Luft gefunden. Von 30 untersuchten Proben hätten 23 mehr als 30 Prozent Luftanteil, 9 davon sogar mehr als 60 Prozent Luftanteil gehabt. „Die Hersteller verstoßen damit gegen Richtlinien der Eichämter, nach denen 30 Prozent Luftanteil als Richtmaß gelten“, betonte Armin Valet von der Hamburger Verbraucherzentrale am Donnerstag (5. Mai).

Zusammen mit der Eichdirektion Nord in Hamburg und dem Eichamt in Fellbach bei Stuttgart wurden Packungen von Lebensmitteln geröntgt, über die sich Verbraucher beschwert hatten. Mit den hohen Luftanteilen werde mehr Inhalt vorgetäuscht als tatsächlich in der Packung ist, monierte Valet. Für die Hersteller sei das Ergebnis ein schlechtes Zeugnis. Bei höheren Werten als 30 Prozent Luft sei von Mogelpackungen auszugehen.

Das gilt nicht, wenn es dafür technische oder produktbedingte Gründe gibt. Dass dies bei den untersuchten Proben nicht der Fall war, zeigen die Spitzenreiter der Studie: So wies eine Lolly-Verpackung einen Luftanteil von 90 Prozent auf, eine Packung Reiskugeln 75 Prozent. „Wir werden Ordnungswidrigkeitenverfahren zu den beanstandeten Produkten einleiten. Die Hersteller haben dann die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen“, erklärte Manfred Bornholdt von der Eichdirektion Nord.

Die Größe von Verpackungen habe oft entscheidenden Einfluss auf das Kaufverhalten, erklärte die Verbraucherzentrale. Zudem wirkten sich Luftpackungen negativ auf die Umwelt aus. An die Füllmenge angepasste Packungen könnten deshalb einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

In ihrer Untersuchung beschränkte sich die Verbraucherzentrale auf die Verpackung von Lebensmitteln. Verbraucher bemängeln jedoch nach Einschätzung der Verbraucherzentrale häufig auch die Packungen von Teebeuteln, die in die vorliegende Untersuchung nicht einbezogen wurden, und die Packungen von Kosmetika.