Haustierbetreuung absetzen
Berlin (dpa/tmn) - Haushaltsnahe Dienstleistungen können von der Steuer abgezogen werden. Typische Beispiele sind etwa Gartenarbeiten, die Raumreinigung oder die Betreuung eines Haustieres.
Gut zu wissen: Manche erstaunliche Sache ist von der Steuer absetzbar, zum Beispiel Gartenarbeit oder die Betreuung eines Haustieres. Die Kosten für die Betreuung können geltend gemacht werden, da Tiere rechtlich wie Sachen behandelt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Abgesetzt werden können sowohl Betreuungskosten als auch Hausbesuche des Tierarztes. Dabei werden jedoch nur der Arbeitslohn und die Anfahrtskosten anerkannt, Materialkosten hingegen nicht.
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist allerdings, dass die Leistung zu Hause erbracht wird. Wird ein Haustier hingegen in der Tierarztpraxis behandelt, können die Kosten nicht abgesetzt werden. Steuerzahler sollten daher darauf achten, dass der Tierarzt bei Hausbesuchen auf der Rechnung einen Vermerk anbringt, dass die Leistung im Haushalt des Steuerzahlers erbracht wurde, empfiehlt der Bund der Steuerzahler.