Ärzte müssen im Zweifel Kollegen für Diagnose hinzuziehen
Hamm (dpa/tmn) - Ärzte sollten im Zweifel ihre Kollegen für eine Diagnose hinzuziehen. Vor allem wenn für einen Teil der Untersuchungen ein anderer Facharzt zuständig ist. Verzichtet ein Arzt auf die Zusammenarbeit, muss er für Behandlungsfehler aufkommen.
Wertet ein Mediziner ein Bild einer Computertomographie (CT) zum Beispiel ohne einen Neurologen aus, ist dies ein Behandlungsfehler. Erleidet ein Patient dadurch einen Schaden, haftet der Arzt. Das entschied das Oberlandesgericht Hamm (AZ: 3 U 122/12), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
In dem verhandelten Fall war eine ältere Frau im November 2005 mit einer Halbseitenlähmung in ein Krankenhaus eingeliefert worden. Dort erlitt sie kurz darauf einen Krampfanfall. Am selben Tag veranlassten die behandelnden Ärzte eine CT. Die Bilder beurteilten sie, ohne einen Neurologen hinzuziehen.
Bei den neurologischen Beratungen, die in den darauffolgenden Tagen abgehalten wurden, zeigte sich, dass die Patientin an einem Locked-in-Sydrom als Folge eines anfangs nicht erkannten Hirnstamminfarkts litt. Die Frau war wach, konnte hören, sehen und riechen, sich aber bis auf Augenbewegungen nicht bewegen. Dieser Zustand änderte sich bis zu ihrem Tode im Juli 2006 nicht mehr. Der Sohn der Verstorbenen klagte auf Schadensersatz.
Mit Erfolg: Das Gericht billigte ihm ein sogenanntes ererbtes Schmerzensgeld in Höhe von 50 000 Euro zu. Die behandelnden Ärzte der Patientin hätten versäumt, noch am Aufnahmetag einen Neurologen zur Beurteilung der CT-Bilder hinzuzuziehen. Ein Neurologe hätte den massiven Hirnstamminfarkt der Frau erkennen und dessen rechtzeitige Behandlung veranlassen müssen. Laut medizinischem Sachverständigen sei die versäumte Behandlung der Patientin mögliche Ursache für die schwerwiegenden Lähmungen und ihren späteren Tod. Die beklagten Ärzte hätten nicht nachweisen können, dass die Patientin bei rechtzeitiger richtiger Behandlung genauso massive Beeinträchtigungen erlitten hätte.