Bei Nebenwirkungen an verschreibenden Arzt wenden

Berlin (dpa/tmn) - Medikamente haben oft eine lange Liste an möglichen Nebenwirkungen. Was aber tun, wenn man ein Mittel einnimmt und Beschwerden bekommt, die nicht darauf stehen?

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„Man sollte sich an den Arzt wenden, der es verschrieben hat. Wenn es ein frei verkäufliches Mittel ist, an seinen Hausarzt“, rät Corinna Schaefer, die beim Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) die Abteilung Patienteninformation leitet.

Der Arzt meldet die Nebenwirkung oder den Verdachtsfall dann weiter - zum Beispiel an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Sollte dies einmal nicht passiert sein, können Patienten das online auch selbst erledigen: Ein Meldeformular dafür bieten das Bundesinstitut und das Paul-Ehrlich-Institut in einer Online-Datenbank an.

Manchmal ist es aber gar nicht leicht, eine Nebenwirkung überhaupt als solche zu erkennen - auch wenn sie auf dem Beipackzettel aufgeführt ist. „Wer in einem kurzen zeitlichen Abstand nach Beginn der Einnahme ungewöhnliche Reaktionen an sich beobachtet, sollte Nebenwirkungen als Ursache für die Beschwerden in Betracht ziehen“, empfiehlt Schaefer.