Bei „Vollkornbrot“ kommt es auf das Mehl an
Rostock (dpa/tmn) - Wann ist ein Vollkornbrot ein Vollkornbrot? Reicht es aus, wenn im Laib ganze Körner stecken? Die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern erklärt, worauf es ankommt.
Ganze Körner in oder auf einem Brot machen es noch lange nicht zu einem Vollkornbrot. Denn Vollkornprodukte können auch aus fein vermahlenem Vollkornmehl bestehen, wie die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern erläutert. Von Vollkornmehl spreche man, wenn die Samenschalen und der Keimling des Getreidekorns mit vermahlen wurde.
Bei Vollkorngebäcken müssen nach Angaben der Verbraucherzentrale mindestens 90 Prozent des verwendeten Getreides aus Roggen- oder Weizen-Vollkornerzeugnissen bestehen. Die 90 Prozent beziehen sich ausschließlich auf den Getreideanteil, nicht auf die gesamte Zutatenmenge. Im Gegensatz zu verpackten Broten oder Brötchen müssen lose verkaufte Vollkornbackwaren nicht als solche gekennzeichnet werden.