Vorsorge mit Risiken Datenschutzbeauftragter: Gütesiegel für Gesundheits-Apps
Mainz (dpa) - Der oberste Datenschützer von Rheinland-Pfalz warnt die Bürger vor Risiken bei der Anwendung von Gesundheits-Apps. „Die Daten unterliegen dem Arztgeheimnis und müssen vor unbefugter Kenntnisnahme geschützt sein“, sagte der Datenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann.
Es geht um medizinische Apps, die Teil der Vorsorge sein können und bei denen ein Patient zum Beispiel bestimmte Werte eingibt. „Da ist es wichtig, dass sie verlässlich sind und die Werte stimmen. Auch muss man wissen, was mit den Daten passiert.“
Verbraucherschutzministerin Anne Spiegel (Grüne) hält ebenfalls mehr Datenschutz für notwendig. „Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen müssen kontinuierlich an die voranschreitende Digitalisierung angepasst werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen“, erklärte Spiegel. Die Verbraucherschutzminister der Länder forderten strenge Mindestkriterien für die Apps und eine Voreinstellung der Geräte für mehr Schutz der sensiblen Daten. Eine Diskussionsrunde beschäftigt sich am Montag nächster Woche unter dem Motto „Der vermessene Verbraucher“ mit dem Thema.
Der oberste Landesdatenschützer fordert, dass der Gesetzgeber mit den Kammern der Heilberufe und den Krankenkassen einen rechtlichen Rahmen prüft. Er schlägt ein Gütesiegel vor: „Wir überlegen gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, ob man ein Gütesiegel entwickeln kann, wo Datenschutz- und Verbraucherschutzrecht wie auch technische Aspekte geprüft werden, die ein Arzt dann guten Gewissens nutzen könnte“, sagte Kugelmann. Möglich wäre aus seiner Sicht auch, das Medizinproduktegesetz auszuweiten und mehr Apps dort hereinzunehmen.
Der Bereich ist nach Ansicht des Experten relativ ungeregelt. „Es gibt keinen TÜV oder keine Qualitätskontrolle, es gibt nur ein Medizinproduktegesetz, das eine Zertifizierung vorsieht“, sagte Kugelmann. Teilweise zertifizieren sich aber die Hersteller nach seinen Angaben selbst - und wie intensiv geprüft wird, sei unklar. Außerdem seien die Kriterien bisher nicht klar auf Daten- und Verbraucherschutz ausgerichtet. „Wenn etwas schief geht und die Blutwerte öffentlich gemacht werden, geht es darum, wer verantwortlich ist und wo die hochsensiblen, hochspannenden Daten gespeichert werden und nach welchem Recht“, sagte Kugelmann.
Krankenkassen bieten eigene Apps - die Techniker Krankenkasse (TK) zum Beispiel das Diabetes-Tagebuch. Nach Angaben von TK-Landesleiter Jörn Simon gelten dafür die in Deutschland höchsten Sicherheitsstandards für die Daten. „Die TK hat lediglich Kenntnis davon, ob ein Kunde eine Gesundheits-App der TK nutzt (zum Beispiel das Diabetestagebuch). Die eigentlichen Gesundheitsdaten werden pseudonomysiert und können daher dem jeweiligen Versicherten nicht zugeordnet werden.“ Er betont: „Natürlich ist die Nutzung jeder Gesundheits-App neben Chancen auch mit Risiken verbunden.“ Deshalb fordert die TK eine Klassifizierung der Angebote für Verbraucher.
Nach Einschätzung von Kugelmannn fehlt es für Patienten bisher an Orientierung. „Eine bloße Einwilligung der Patienten würden wir durchaus kritisch sehen“, sagte er. „Für den Patienten ist es schwierig, denn er will gesund werden und soll dafür eine solche App nutzen können.“ Es gebe aber auch Anforderungen an Ärzte. „Die Frage ist, ob sie etwas verschreiben können, was in Apps empfohlen oder mit der Nutzung von Apps verbunden wird. Bei den Ärzten ist eine Sensibilisierung für solche Gesundheits-Apps erforderlich.“ Für Kassen gehe es darum, ob sie etwa für private Apps zahlten.