Diese Behörden sind für EHEC-Fragen zuständig

Berlin (dpa/tmn) - Die EHEC-Welle verunsichert viele Verbraucher: Sie wissen nicht, an wen sie sich mit drängenden Fragen wenden sollen. Zuständigkeit und Erreichbarkeit von Behörden sind häufig unklar.

Welche Hotline man bei welchen Fragen zu EHEC anruft, wird hier geklärt.

Die wichtigsten Einrichtungen wie das Robert Koch-Institut (RKI), das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) oder die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) haben auf ihren Internetseiten ausführliche Informationsbroschüren mit Verbrauchertipps und häufig gestellten Fragen veröffentlicht. Persönliche Verbraucherberatung am Telefon sei aber nicht ihre Aufgabe. „Wir legen zwar den Hörer nicht auf, aber wir sind als Wissenschaftsbehörde personell nicht darauf ausgerichtet“, erklärt etwa das BfR. Alle verweisen auf die Hotlines der beiden zuständigen Ministerien:

- Gesundheitsministerium (Bürgertelefon: 030/346 465 100, montags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

- Verbraucherministerium (Bürgerreferat: 030/185 293 377, werktags von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr)

Am Wochenende sind die Hotlines nicht besetzt. Das BfR verweist für die Zeit auf die Informationsbroschüren im Internet. Bei medizinischen Notfällen empfehlen die Experten am Wochenende wie unter der Woche ohnehin den Gang zum Arzt.