Faltenfrei mit Hyaluronsäure - Nur vom Arzt machen lassen

Karlsruhe (dpa/tmn) - Wer sich Falten mit Hyaluronsäure unterspritzen lassen will, lässt das am besten von einem Arzt machen. Denn das Risiko für den Patienten ist um so größer, je geringer die notwendigen medizinischen Kenntnisse sind.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe handelt sich dabei um eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde (Aktenzeichen: 4 U 197/11). Einer Kosmetikerin wurde mit dieser Begründung untersagt, Falten mit hyaluronsäurehaltigen Mitteln zu unterspritzen, wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im Deutschen Anwaltverein unter Berufung auf den Fall erläutert.

Geklagt hatte die Betreiberin eines Zentrums für ästhetische Medizin, in dem solche Faltenunterspritzungen durch Ärzte angeboten werden. Das Zentrum liegt in der Nähe zweier Kosmetiksalons, in dem die Kosmetikerin das Verfahren anbot.

Das Gericht war der Ansicht, dass für das Spritzen von hyaluronsäurehaltigen Mitteln in die Haut neben notwendigem allgemeinem Wissen auch medizinische Fachkenntnisse erforderlich seien. Dazu zählt etwa das Wissen über den Aufbau der Haut und den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass es sich in dem Fall um einen kosmetischen Eingriff handele und die Kosmetikerin diesen nach einer privaten Weiterbildung bislang ohne Probleme vorgenommen hatte. Die Gefahr gesundheitlicher Schäden sei beträchtlich.