Grenzgänger können sich in der EU doppelt krankenversichern
Kehl (dpa/tmn) - Grenzgänger pendeln zwischen dem Land, in dem sie arbeiten und dem Land, in dem sie leben, hin und her. Doch wo sind sie eigentlich krankenversichert?
Arbeitnehmer in der Europäischen Union sind immer in dem Land krankenversichert, in dem sie beruflich tätig sind. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland in Kehl hin. Grenzgänger können sich zusätzlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung ihres Wohnlandes einschreiben. Das hat den Vorteil, dass sie nicht nur am Arbeitsort, sondern auch zu Hause ohne bürokratischen Aufwand zum Arzt gehen können.
Das Vorgehen ist dem neuen EVZ-Portal eu-verbraucher.de/gesundheit zufolge einfach: Wer in Deutschland wohnt und anderswo arbeitet, besorgt sich bei seiner Kasse im Arbeitsland das Formular S 1. Damit meldet sich der Arbeitnehmer bei einer gesetzlichen Kasse an seinem Wohnort an und bekommt von dieser ebenfalls eine Versichertenkarte, mit der er die medizinische Versorgung vor Ort nutzen kann, heißt auf dem Portal.