Patienten erhalten mehr Rechte - Bahr: Augenhöhe zum Arzt
Berlin (dpa) - Allein in den Krankenhäusern sterben jedes Jahr mindestens 17 000 Menschen wegen Problemen bei der Therapie. Rund 40 000 Versicherte pro Jahr beanstanden ihre Behandlung. Nun soll ein Gesetz die Patienten stärken.
Die Patienten in Deutschland erhalten mehr Rechte gegenüber ihren Ärzten und Krankenkassen. Der Bundesrat gab dazu am Freitag (1. Februar) in Berlin grünes Licht für das Patientenrechtegesetz der schwarz-gelben Koalition. „Wir wollen, dass Patient und Arzt sich auf Augenhöhe gegenübertreten“, sagte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP).
Das Gesetz fasst in großen Teilen bestehende Rechte der Patienten an zentraler Stelle zusammen. Nun regelt ein im Bürgerlichen Gesetzbuch verankerter Behandlungsvertrag die Beziehungen zwischen Arzt und Patient. Zentral ist, dass Patienten verständlich und umfassend über Diagnosen und Therapien informiert werden sollen. Sie sind gesondert auf Kosten hinzuweisen, die nicht übernommen werden. Zur Aufklärung auch über Risiken muss es rechtzeitig ein persönliches Gespräch geben.
Opfer von Ärztefehlern sollen es künftig leichter haben, vor Gericht zu ihrem Recht zu kommen. Bei einfachen Fehlern bleibt es dabei, dass der Patient den Fehler und den Zusammenhang mit dem Schaden nachweisen muss. Bei groben Fehlern aber muss der Behandelnde beweisen, dass ein nachgewiesener Fehler den Schaden nicht herbeiführte. Dies ist bisher lediglich aufgrund von Gerichtsurteilen gängige Praxis. Krankenkassen sollen Versicherten bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen helfen, etwa mit Gutachten.
Bahr verteidigte, dass die Beweislastumkehr auf grobe Fehler beschränkt werde. Andernfalls werde sich eine defensive Vermeidungsmedizin entwickeln - Ärzte müssten aber weiter auch Risiken für Schwerkranke eingehen können. Wichtig sei eine Fehlervermeidungskultur. „Dazu werden Beschwerdemanagements im Krankenhaus eingeführt.“
Patientenakten müssen künftig vollständig und sorgfältig geführt werden, Patienten bekommen ein Recht auf vollständige Akteneinsicht. Krankenkassen müssen in der Regel binnen drei Wochen über einen Antrag auf bestimmte Behandlungen entscheiden. Wenn die Kasse keinen triftigen Grund dafür nennt, dass es länger dauert, gilt dies automatisch als Genehmigung.
„Volle Transparenz ist besonders wichtig für eine ausgewogene Beweislastverteilung in sogenannten Haftungsfällen“, erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Es gelte vor allem, die Patientenrechte greifbar zumachen, so dass die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt rückten.
Opposition und Länder hatten vergeblich unter anderem einen Entschädigungsfonds gefordert: Opfern von Ärztefehlern sollten so im Zweifelsfall unbürokratisch geholfen werden können. Zuletzt hatte aber der Patientenbeauftragte der Regierung, Wolfgang Zöller (CSU), einen neuen Vorstoß gemacht. Ein solcher Fonds könnte demnach über eine Stiftung mit Geldern aus Spenden und Gerichtsurteilen gespeist werden.
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen warf der Koalition vor, Patienten zu wenig gegen Arztfehler zu schützen. „Das Beste an diesem Gesetz ist, dass es es gibt, und dass es dann änderbar ist“, sagte die Gesundheitsexpertin des Verbands, Ilona Köster-Steinebach. So gebe es vor Gericht patientenfreundliche Urteile bereits bei einfachen Fehlern, nicht nur bei groben. „Nun besteht die Befürchtung, dass sich die patientenfreundliche Entwicklung des Rechts verlangsamt.“