Im Wald nur Kräuter für den Eigenbedarf sammeln

Berlin (dpa/tmn) - Spaziergänger im Wald dürfen Kräuter und Beeren nur in geringen Mengen und für den Eigenbedarf sammeln. Das Weiterverkaufen ist nur mit Genehmigung erlaubt. Was sonst noch verboten ist, steht in der Waldfibel des Landwirtschaftsministeriums.

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) weist anlässlich des Jahres der Wälder 2011 darauf hin, dass das Kräutersammeln im Wald nur für den Eigenbedarf erlaubt ist. Das Weiterverkaufen sei nur mit Genehmigung möglich. Gleiches gelte für Holz und Pilze. Außerdem gelte die sogenannte Handstraußregelung: Ein Bund aus Gräsern und Blumen ist in Ordnung, mehr ist dagegen tabu.

Spaziergänger sollten außerdem auf den Wegen bleiben und ihre Hunde an der Leine führen. Denn Pflanzen und Wildtiere reagierten empfindlich auf das Betreten ihres Lebensraums, warnt das Ministerium. Diese Verhaltensregel soll aber auch den Menschen schützen. Morsche Äste könnten auf Spaziergänger fallen.

Sie dürften auch keine Pflanzen beschädigen. Dazu zähle ausdrücklich, Inschriften mit einem Taschenmesser oder Schlüssel in Baumrinde zu ritzen. Denn dadurch könnten Pilze eindringen, die dem Baum schaden, betont das Ministerium. Lebende oder tote Wildtiere sowie Überbleibsel von Geweihen dürften ebenfalls nicht mitgenommen werden.

Um Brände zu verhindern, sollte man laut BMELV das Rauchen im Wald unterlassen und nicht außerhalb der dafür vorgesehenen Plätze grillen. Außerdem gehöre Plastikmüll nicht in den Wald: Er verrotte nicht nur sehr langsam, für Wildtiere könne er sogar zur Todesfalle werden.