Krankengeld: Steuernummer-Angabe nicht nötig

Rostock (dpa/tmn) - Krankenversicherungen dürfen die Auszahlung von Krankengeld nicht von einer Angabe der Steueridentifikationsnummer abhängig machen. Darauf weist die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in Rostock hin.

Viele Kasse versuchten allerdings auf diesem Weg die Steueridentifikationsnummer einzuholen, da sie abgeführte Beiträge und auch die Höhe des ausgezahlten Krankengeldes an die Finanzbehörde melden muss. Für die Ermittlung der jeweiligen Nummer gibt es laut UPD jedoch einen gesetzlich vorgeschriebenen Weg: Die Krankenkasse darf die Steueridentifikationsnummer beim Bundeszentralamt für Steuern erheben, muss dies allerdings den Versicherten mitteilen. Versicherte können dann innerhalb von vier Wochen der Übermittlung widersprechen. Allerdings können dann tatsächlich geleistete Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge steuerlich nicht berücksichtigt werden.