Latein hilft beim Fischeinkauf
Hamburg (dpa/tmn) - Seit Anfang 2012 ist eine neue EU-Verordnung in Kraft: Fisch muss zusätzlich zur deutschen Bezeichnung mit seinem lateinischen Namen ausgewiesen sein.
Beim Fischeinkauf sind Menschen mit Lateinkenntnissen ab sofort im Vorteil. Zusätzlich zu der deutschen Bezeichnung muss frischer Fisch, Räucherfisch und unverarbeiteter Tiefkühlfisch mit seinem lateinischen Namen gekennzeichnet werden, erklärt Sandra Kess vom Fisch-Informationszentrum in Hamburg. Mit dieser EU-Verordnung, die Anfang des Jahres in Kraft trat, solle mehr Klarheit für Verbraucher geschaffen werden.
So wollen laut Kess viele Menschen wissen, wo der Fisch gefangen wurde, um nicht die Überfischung bedrohter Arten zu unterstützen. Statt einfach Kabeljau steht nun zusätzlich Gadus morhua (Atlantischer Kabeljau) oder Gadus macrocephalus (Pazifischer Kabeljau) neben dem deutschen Namen. Die Top drei der Deutschen beim Fischgenuss sind der Theragra chalcogramma, der Clupea harengus und der Salmo salar - der Alaska-Seelachs, der Hering und der Lachs.