Neues EU-Bio-Logo soll Etikettenschwindel stoppen
Die Tricks einiger Produzenten haben Verbraucherschützeralarmiert. Ein neues Siegel wird jetzt Pflicht.
Brüssel. Verbindliche Pflicht statt freiwilliger Werbestrategie: Von diesem Sonntag an müssen alle Erzeuger verpackter Biolebensmittel nachweisen, dass ihre Ware wirklich nach den Standards für ökologischen Landbau im europäischen Binnenmarkt hergestellt wurde. Die EU begreift das neue Bio-Logo als Transparenz-Offensive. Doch Kritiker sehen noch Verbesserungsbedarf.
Die aus der EU-Flagge bekannten zwölf Sterne sind als geschwungenes Blatt auf grünem Hintergrund zu sehen. So will die EU-Kommission einen hohen Wiedererkennungswert sicherstellen. Das neue Logo symbolisiere eine Art „Hochzeit“ Europas mit der Natur, heißt es. In direkter Nähe des Emblems sind ein Kontrollcode sowie der Herkunftsort der Rohstoffe angegeben. Unterschieden wird zwischen EU-Quellen, Nicht-EU-Quellen und einer Mischvariante.
Käufer von verpackten Lebensmitteln wie Bio-Brot, Bio-Marmelade oder Bio-Gemüsesuppe sollen die Garantie haben, dass die Produkte auf Basis geltender EU-Verordnungen (EC 889/2008, EU 271/2010) offiziell als solche eingestuft werden dürfen. Ziel ist es, damit das Vertrauen in die Qualität zu stärken.
Mindestens 95 Prozent der Inhaltsstoffe eines Bioprodukts müssen aus zertifiziertem Ökolandbau stammen. Höchstens fünf Prozent dürfen dagegen aus konventioneller Landwirtschaft kommen.
Eigentlich ist das neue Logo schon seit zwei Jahren vorgeschrieben. Um Herstellern die Anpassung zu erleichtern und nicht unnötig Müll durch alte Verpackungen zu produzieren, hatte Brüssel eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2012 gewährt.
Das neue Logo gilt nur für bereits verpackte Bio-Lebensmittel, die in einem EU-Mitgliedsstaat hergestellt wurden und die Vorschriften der Union zum ökologischen Landbau erfüllen. Ausgenommen ist „lose Ware“ wie frisches Obst und Gemüse; sobald diese verschweißt wird, greift auch hier die Definition der Verpackungs- und Kennzeichnungspflicht. Nicht erfasst sind zudem Fleisch und Fisch aus wilder Jagd, Kosmetik sowie Textilien oder Produkte, für die es nur nationale Regeln gibt.
Unverpacktes kann weiterhin mit eigenen Qualitätssiegeln ausgewiesen werden. Laut EU-Kommission gilt auch für andere Logos Bestandsschutz: „Nationale und private Etiketten bleiben gültig und können auf Bio-Produkten neben dem Euro-Blatt abgebildet werden“ — darunter das vor elf Jahren eingeführte deutsche Bio-Siegel, ein weißes Sechseck mit grünem Rand (Foto). Sie dürfen aber nur als Ergänzung, nicht anstatt des verbindlichen EU-Logos auf die Packung gedruckt werden.
Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisiert, dass die Verbraucher trotz des Bekenntnisses zu mehr Transparenz bei vielen Produkten getäuscht werden können. „Mit dem Bio-Siegel verkauft werden etwa Limonaden, in denen kein Tropfen Fruchtsaft steckt, sondern der Geschmack mit Aromastoffen aus Papierabfällen und Schimmelpilzen erzeugt wird“, moniert Groß. „EU-Biosiegel hin oder her: Die europäische Politik muss Lücken der Öko-Verordnung schließen und dafür sorgen, dass Bio ehrlicher wird.“