Tipps für die Küche Rote Bete, Apfel, Möhre: Hier darf man die Schale mitessen

Bonn (dpa/tmn) - Oft schält man Obst und Gemüse, obwohl das gar nicht nötig ist: Bei Äpfeln, Gurken und Karotten darf sie zum Beispiel dranbleiben. Auch die dünne Schale das Hokkaidokürbisses darf man mitessen.

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Sogar bei Roter Bete spricht nichts dagegen, die Haut mitzuessen - sie schmeckt allerdings deutlich kräftiger als die Knolle. Darauf weist die Initiative Zu gut für die Tonne hin.

Bei Kartoffeln ist es dagegen empfehlenswert, die Schale zu entfernen. Besonders in den Keimstellen, den sogenannten Augen, und in grünen Stellen steckt Gift wie Solanin. Unnötige Arbeit lässt sich aber vermeiden, wenn man die Kartoffeln erst nach dem Kochen schält. Dann löst sich die dünne Haut ganz leicht.