Was „frei von“ wirklich heißt - Lebensmittelangaben richtig lesen
Berlin (dpa/tmn) - „Frei von Konservierungsstoffen“ - solche Versprechen prangen oft auf Lebensmitteln. Verbraucher gucken bei derartigen Hinweisen aber besser zweimal hin - denn sie führen häufig in die Irre.
Hier einige typische Verklausulierungen.
Lebensmittel-Hersteller werben auf Verpackungen gern mit „frei von“-Hinweisen. Häufig ersetzen sie aber den gemiedenen Inhaltsstoff durch einen anderen - der mitunter nur wenig mit dem eigentlichen Produkt zu tun hat. Das kritisierten die Verbraucherzentralen am Donnerstag (18. Juli) anlässlich des zweijährigen Bestehens des Internetportals lebensmittelklarheit.de. Der Ersatz ist in der Regel nicht ungesund. „Es geht dabei eher um mangelnde Transparenz“, sagt Martin Rücker von der Verbraucherorganisation Foodwatch. Verbraucherschützer erklären, was „frei von“ manchmal wirklich heißt:
„Frei von künstlichen Aromen“: Steht dies zum Beispiel auf einem Erdbeerjoghurt, heißt es nicht, dass gar keine Aromen enthalten sind. Die Hersteller verwenden laut Rücker stattdessen manchmal natürliche Aromen. „Die kommen zwar geschmacklich dem Geschmack von Erdbeeren gleich, haben aber mit Erdbeeren nicht zwingend etwas zu tun.“ Das sei legal, wenn der Ausgangsstoff des Aromas ein natürliches Produkt sei - dabei könne es sich aber auch um Holz oder Papier handeln. „Sie können aus den wildesten Sachen Aromen herausziehen“, erklärt Rücker.
„Frei von Geschmacksverstärkern“: Lebensmittel, die offiziell frei von Geschmacksverstärkern sind, enthalten dafür manchmal Hefeextrakt. „Das ist vor dem Lebensmittelrecht kein Geschmacksverstärker, aber es hat eine geschmacksverstärkende Wirkung“, sagt Rücker. Offiziell sei Hefeextrakt nur eine Zutat.
„Frei von künstlichen Farbstoffen“: Ähnlich wie bei den Aromen liegt auch hier die Krux in dem Wort künstlich. Denn natürliche Farbstoffe sind in diesem Fall erlaubt. So enthalte Erdbeerjoghurt manchmal Rote-Beete-Saft, um möglichst rot auszusehen, sagt Silke Schwartau von der Verbraucherzentrale Hamburg. Gesundheitsschädlich sei das nicht, aber eine Täuschung.
„Frei von Zuckerzusatz“: Dass es keinen Zuckerzusatz gibt, heiße nicht, dass kein Fruchtzucker enthalten ist, warnt Schwartau. „Ein Müsli zum Beispiel kann trotzdem sehr süß sein, weil Früchte drin sind, die von Natur aus viel Zucker enthalten.“ Auch bei Aufdrucken wie „30 Prozent weniger Zucker“ sollten Verbraucher genau hinschauen. Es sei möglich, dass trotzdem viel mehr Zucker enthalten sei als in einem ähnlichen Produkt von einer anderen Marke. Denn die 30 Prozent beziehen sich auf die Ursprungsrezeptur, nicht auf andere Produkte. Deshalb rät Schwartau immer zum Blick auf die Nährwerttabelle.
„Frei von Konservierungsstoffen“: Ein seit Jahrtausenden bekannter Konservierungsstoff sei Essigsäure. Sie falle laut Gesetz aber nicht in diese Kategorie, sagt Schwartau. Daher dürfe sie enthalten sein, auch wenn der Hersteller „frei von Konservierungsstoffen“ auf die Verpackung druckt.