BGH urteilt erneut: Badenia täuschte Wohnungskäufer
Karlsruhe (dpa) - Die Bausparkasse Badenia hat laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Dienstag (11. Januar) die Käufer von sogenannten Schrottimmobilien getäuscht (Aktenzeichen: XI ZR 220/08).
Sie habe sie nicht ausreichend über die Höhe von Provisionen informiert, die bei der Vermittlung der Wohnungen anfielen. In den Vorinstanzen hatten die Gerichte entschieden, dass Badenia ihre Aufklärungspflicht nicht vernachlässigt habe. Dem widersprachen die BGH-Richter in Karlsruhe und hoben diese Urteile in acht Fällen auf. Sie müssen bei den zuständigen Gerichten neu verhandelt werden.
Gegen die Karlsruher Bausparkasse, die in den 90er-Jahren mehr als 7000 Immobilienverkäufe einer Vermittlerfirma mit Krediten finanziert hatte, sind noch zahlreiche Klagen geprellter Anleger anhängig. In einem vergleichbaren Verfahren hatte der BGH zuletzt im Juni ähnlich geurteilt.