Eigenheim Bodengutachten muss vor der Hausplanung vorliegen

Berlin (dpa/tmn) - Bevor Bauherren ihr Eigenheim planen, muss ein Baugrundgutachten vorliegen. Nur dann lässt sich der Unterbau eines Hauses technisch korrekt und sicher konstruieren, erklärt der Verband Privater Bauherren.

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Vorsicht beim Bauen ist angebracht, wenn Baupläne schon vorliegen, obwohl der Boden noch nicht begutachtet wurde. In solchen Fällen kann es teuer für Bauherren werden: Wenn der Boden unerwartet Probleme bereitet, drohen nicht einkalkulierte Zusatzkosten.

Auch wenn das Baugrundgutachten Teil des Bauvertrags ist, sollten Bauherren aufmerksam sein. Denn letztlich zählen die Ergebnisse des Gutachtens. Unter Umständen stimmt dann die vertragliche Kalkulation der Baukosten nicht mehr, weil die Struktur des Bodens einen teureren Unterbau notwendig macht. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Abdichtung des Kellers wegen drückenden Grundwassers aufwendiger gebaut werden muss. Aus dieem Grund sollten Bauherren erst das Grundstück kaufen, dann ein Bodengutachten erstellen lassen und danach in die Bauvertragsverhandlungen gehen.