Frostschäden vermeiden Heizung in Ferienhaus regelmäßig kontrollieren

Oldenburg (dpa/tmn) - In Ferienhäusern sollten Besitzer während der kalten Jahreszeiten die Heizung regelmäßig kontrollieren. So vermeiden sie Frostschäden. Doch wie oft ist regelmäßig?

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Zwei Mal pro Woche ist ausreichend, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg (Az.: 5 U 190/14), wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilt. Die Richter gaben dem Eigentümer eines Ferienhauses Recht. Die Versicherung des Mannes wollte den durch den Ausfall der Heizung verursachten Frostschaden nicht regulieren.

Die Richter verurteilte die Versicherung, den größten Teil des Schadens zu übernehmen. Die Anlage sei nicht nur regelmäßig kontrolliert worden. Sie sei zum Zeitpunkt des Schadens auch nur etwa drei Jahre alt gewesen. Außerdem waren die Heizkörper nicht vollständig ausgeschaltet gewesen. Teilweise standen die Ventile auf Stufe eins. Das Gericht ließ auch nicht den Einwand gelten, dass es sich bei dem Gebäude um ein nicht durchgehend bewohntes Ferienhaus handelte. Dies sei nicht mit einem vollständig unbewohnten Gebäude vergleichbar.