Keine Mietkürzung bei Baulärm auf Nachbargrundstück

Gießen (dpa) - Ein Mieter darf die Miete wegen Baulärms auf dem Nachbargrundstück nicht einfach kürzen. Nach einem Urteil des Landgerichts Gießen gilt dies jedenfalls, wenn dort dem Augenschein nach mit späteren Baumaßnahmen gerechnet werden muss.

Das Gericht gab mit seinem Urteil (Aktenzeichen: 1 S 210/10) der Zahlungsklage eines Vermieters statt. Der Kläger hatte rückständige Miete gefordert. Der Mieter hatte sie mit der Begründung zurückbehalten, vom Nachbargrundstück gehe Baulärm aus, der die Qualität der Wohnung beeinträchtige.

Das Landgericht ließ diese Argumentation nicht gelten. Der Mieter habe mit Baumaßnahmen auf dem im Stadtkern gelegenen Nachbargrundstück rechnen müssen. Denn bei seinem Einzug sei ihm das verwahrloste Grundstück sicher aufgefallen. Und nach dem Abriss des baufälligen Gebäudes sei klar gewesen, dass diese innerstädtische Baulücke wieder geschlossen werde.

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist das Urteil allerdings noch nichts rechtskräftig, sondern liegt dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor (BGH-Aktenzeichen: VIII ZR 22/11).