Klausel zur Preiserhöhung bei Gasverträgen oft unwirksam

Hamburg (dpa/tmn) - Gaskunden mussten in den vergangenen Jahren immer wieder steigende Energiekosten hinnehmen. Doch die Grundversorgungsverträge müssen genaue Kriterien für Preisänderungen enthalten - andernfalls sind Preiserhöhungen nicht zulässig.

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Gaskunden können möglicherweise Geld von ihrem Versorger zurückverlangen. Denn in vielen Fällen sind die Klauseln zur Preiserhöhung unwirksam. Darauf macht die Verbraucherzentrale Hamburg mit Verweis auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 312 O 17/14) aufmerksam.

Die Richter hatten in diesem Fall die vom Versorger Vattenfall verwendeten Geschäftsbedingungen in Sonderverträgen mit Gaskunden beanstandet. In der darin enthaltenen Preisänderungsklausel wurde auf die für Grundversorgungsverträge geltende Verordnung (GasGVV) Bezug genommen, ohne die Kriterien für Preisänderungen zu nennen. Das Gericht sah dies als rechtswidrig an.

Kunden, die einen Vertrag mit entsprechender Klausel haben, sind nicht verpflichtet, Preiserhöhungen zu zahlen, erklären die Verbraucherschützer. Für in der Vergangenheit liegende bereits gezahlte Erhöhungen können sie Erstattung verlangen, dies zumindest für drei Jahre rückwirkend. Ein Musterbrief ist auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale zu finden.