Nebenräume zählen nicht zur Wohnfläche
Berlin (dpa/tmn) - Nebenräume außerhalb der Wohnung wie Keller und Dachböden sind kein Teil der Wohnfläche. Sie werden zumeist ohne ein zusätzliches Entgelt mit der Wohnung vermietet.
Sollte für Nebenräume ein gesondertes Entgelt verlangt werden, muss dies explizit im Mietvertrag geregelt sein oder ein zusätzlicher Mietvertrag über diese Flächen abgeschlossen werden. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin.
Auch bei Mieterhöhungen dürfen diese Flächen nicht herangezogen werden. Hierbei kommt es nur auf die tatsächliche Wohnfläche an. Bei Betriebskostenabrechnungen werden die Nebenräume außerhalb der Wohnung ebenfalls in der Regel nicht einbezogen. Es sei denn, dies wurde bei Vertragsabschluss so vereinbart.
Abstellkammern und andere Nebenräume innerhalb der Wohnung gehören hingegen grundsätzlich zur Wohnfläche. Zu welchem Anteil sie berücksichtigt werden können, hängt von ihrer tatsächlichen Höhe ab und davon, welches Berechnungsverfahren angewandt wird.