Spielregeln für Grillpartys in der Nachbarschaft

Berlin/München (dpa/tmn) - Gelächter, lautes Gerede, Rauchschwaden von nebenan: Grillfeten können beim Nachbarn für Ärger sorgen. Stressfrei läuft der lauschige Abend ab, wenn Grillfreunde ein paar Spielregeln beachten oder den Nachbarn einfach mit einladen.

Der Eigentümerverband Haus & Grund in Berlin rät, beim Grillabend einen moderaten Lärmpegel anzustreben und nächtliche Ruhezeiten zu respektieren. Die Anzahl der Grillabende sollte außerdem beschränkt sein - eine Faustregel für die zulässige Zahl gebe es aber nicht.

In Mehrfamilienhäusern ist das Grillen laut der Hausordnung oft ganz verboten oder eingeschränkt. Wer keinen Garten oder eine Terrasse hat, muss im Sommer trotzdem nicht auf einen lauschigen Grillabend verzichten. Auch auf dem Balkon können Würstchen und Schnitzel gebrutzelt werden, jedoch gelten dafür Auflagen. Dafür gibt es mehrere Urteile. So hat das Amtsgericht Bonn (Aktenzeichen: 6 C 545/96) entschieden, dass von April bis September einmal monatlich auf dem Balkon gegrillt werden darf. Dazu müssen Nachbarn im Haus 48 Stunden vorher informiert werden.

Das OLG Oldenburg (Aktenzeichen: 13 U 53/02) setzte dem Grillvergnügen zeitliche Grenzen: Bei beengten Verhältnissen muss ein Nachbar nach 22.00 Uhr Gerüche und Geräusche, die auf Grillen zurückgeführt werden können, nicht hinnehmen. Viermal im Jahr kann ein Grillabend bis 24.00 Uhr dauern. Grillt und frittiert ein Mieter trotz Abmahnung des Vermieters häufiger als erlaubt, droht ihm laut einem Urteil des Landgerichts Essen die fristlose Kündigung ebenso, wenn der Mieter ein im Mietvertrag grundsätzlich festgehaltenes Grillverbot missachtet (Aktenzeichen: 10 S 438/01).

Beim Grillen auf dem Balkon sollten zudem nur Elektrogrills verwendet und die Nachbarn am besten vorab über eine Party informiert werden, rät der Verband. Zieht Rauch in die Nachbarwohnung kann es Ärger geben: Bei wesentlichen Beeinträchtigungen durch Ruß, Rauch oder dichten Qualm liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.