Vermieter darf Kinderwagen im Hausflur nicht generell verbieten

Düsseldorf (dpa/tmn) - Über im Hausflur abgestellte Kinderwagen gibt es oft Streit. Doch unter bestimmten Umständen haben Mieter das Recht sie dort zu deponieren. Dies hat jetzt ein Gericht entschieden.

Der Mietvertrag darf nicht generell verbieten, Kinderwagen im Hausflur abzustellen. Denn eine solche Klausel widerspricht der allgemeinen Rechtsprechung und ist daher unwirksam, entschied das Amtsgericht Düsseldorf (Az.: 22 C 15963/12). Darauf weist die Zeitschrift „Wohnungswirtschaft und Mietrecht hin.

In dem verhandelten Fall hatte ein Vermieter im Mietvertrag ein entsprechendes Verbot festgehalten. Nachdem Mieter aus dem 4. Stock ihren Kinderwagen dennoch im Hausflur abstellten, klagte er auf Unterlassung. Schließlich stehe den Mietern im Keller ein entsprechender Abstellraum zur Verfügung.

Vor Gericht hatte der Vermieter keinen Erfolg: Es müsse immer im Einzelfall abgewogen werden, ob ein Kinderwagen im Hausflur zulässig sei oder nicht, befanden die Richter. Hier seien die Mieter auf diese Möglichkeit angewiesen. Denn es sei ihnen nicht zuzumuten, den Kinderwagen täglich in den 4. Stock zu tragen. Der Abstellraum im Keller sei ebenfalls ungeeignet, da er nur über eine schmale und steile Treppe erreichbar sei.