Vermieter kann Wohnung nicht einfach jederzeit besichtigen

Berlin (dpa/tmn) - Ein Vermieter kann eine Wohnung nicht jederzeit besichtigen. Eine entsprechende Klausel im Formularmietvertrag, die ihm ein solches Recht einräumt, ist unwirksam. Darauf weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin.

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In einem Fall schützte das Amtsgericht Stuttgart (Az.: 6 C 1267/14) einen Mieter vor willkürlichen Besuchen des Vermieters. Das Gericht betonte, dem Vermieter stehe kein periodisches, etwa alle ein bis zwei Jahre zu gewährendes Recht zu, den allgemeinen Zustand der Mietwohnung zu kontrollieren. Auch wenn der Vermieter die Wohnung jahrelang nicht besichtigt hat, kann er keinen Zutritt zur Wohnung beanspruchen.

Anders kann es sein, wenn der Vermieter einen konkreten und sachlichen Grund hat. Dann ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter nach einer entsprechenden Vorankündigung in die Wohnung zu lassen. Ein derartiger Grund kann vorliegen, wenn dem Vermieter Mängel angezeigt werden und der Vermieter sich um die Beseitigung kümmern muss, so der Mieterbund. Auch wenn konkrete Gefahren für die Mietsache drohen, ist eine Besichtigung zulässig. Der Vermieter darf die Wohnung auch betreten, wenn die Verbrauchswerte für die Heizkostenabrechnung abgelesen werden müssen.

Will der Vermieter die Wohnung verkaufen oder wiedervermieten, hat er ebenfalls das Recht zur Wohnungsbesichtigung, auch in Begleitung eines Kauf- oder Mietinteressenten. Anlässlich eines derartigen Besichtigungstermins muss der Mieter aber nicht dulden, dass Fotos seiner Wohnung erstellt werden, um das Kauf- oder Mietangebot im Internet zu bebildern, entschied beispielsweise das Amtsgericht Schweinfurt (Az.: 21 C 987/13).