In dem Fall (Aktenzeichen: 424 C 19779/09), von dem der Deutsche Anwaltsverein berichtet, wollte die Eigentümerin eines Wohnhauses alte Fenster gegen neue, besser isolierte Fenster austauschen. Das kündigte sie in einem Schreiben an. Eine Mieterin wollte die Maßnahme aber nicht dulden. Die Vermieterin klagte.
Das Gericht wies die Klage ab. Die Vermieterin habe keinen Anspruch darauf, dass die Mieterin die Maßnahme dulde. Denn die Energieeinsparung sei in der Ankündigung lediglich behauptet worden. Die Mieter müssten aber über die neuen und alten Wärmedämmwerte informiert werden, damit sie die Energieeinsparung auch nachvollziehen könnten.