Vermieter über Urlaubsreise informieren
Berlin (dpa/tmn) - Die eigene Wohnung sollte auch im Urlaub nicht unbeaufsichtigt bleiben. Mieter müssen während ihrer Abwesenheit sicherstellen, dass Schäden innen wie außen vermieden werden.
Denn Mieter hätten eine Obhutspflicht, berichtet die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ des Eigentümerverbandes Haus & Grund in Berlin. Daher müsse der Vermieter darüber informiert werden, wer während der Abwesenheit den Schlüssel zur Wohnung hat. In Notfällen - etwa bei einem Wasserrohrbruch oder einem Feuer - müsse der Vermieter die Möglichkeit haben, schnell in die Wohnung zu gelangen. Der Schlüsselinhaber müsse daher leicht erreichbar sein und in der Nähe wohnen. Genüge der Mieter dieser Pflicht nicht, könne der Vermieter im Ernstfall Schadenersatz fordern.
Allerdings könne der Vermieter selbst keinen Ersatzschlüssel verlangen. Ohne Einverständnis des Mieters dürfe er keinen Schlüssel behalten. Verstoße der Vermieter gegen diese Regel und betrete mit dem einbehaltenen Schlüssel die Wohnung, begehe er Hausfriedensbruch. Mieter könnten in diesem Fall auf Kosten des Vermieters die Schlösser auswechseln lassen.