Kredit getilgt: Was ist mit der Grundschuld?
Immobilien-Finanzierung: Das alte Grundpfandrecht kann kostensparend genutzt werden.
Düsseldorf. Geschafft. Der Kredit von 200000 Euro für das Eigenheim ist abbezahlt. Trotzdem steht da noch im Grundbuch diese Grundschuld zugunsten der Bank. Sie wird nicht automatisch gelöscht. Heißt das nicht auch, dass vielleicht immer noch eine Zwangsvollstreckung droht?
Dass ein solches theoretisches Risiko besteht, bestätigt der Bonner Notar Michael Uerlings. "Weil die Grundschuld ein abstraktes Sicherungsrecht ist, kann der Gläubiger jederzeit die Zwangsvollstreckung betreiben, ohne zu beweisen, dass er Inhaber der Forderung ist." Die Grundschuld führt also gewissermaßen ein Eigenleben - losgelöst vom Bestand der zugrundeliegenden Kreditforderung.
Freilich, und auch darauf weist der Sprecher der Rheinischen Notarkammer hin, kann sich der Immobilieneigentümer in einem solchen Fall mit der Vollstreckungsgegenklage zur Wehr setzen. Und wird auch den Prozess gewinnen, wenn er beweisen kann, dass er die Kreditforderung bezahlt hat. Beweisen lässt sich das zum einen mit einer so genannten Löschungsbewilligung, die man sich unbedingt bei Erfüllung der Kreditforderung von der Bank aushändigen lassen soll. Damit erlaubt die Bank, dass die Grundschuld gelöscht wird. Außerdem sollte man sich, wenn es sich um eine so genannte Briefgrundschuld handelt, den Grundschuldbrief aushändigen lassen. Und beides gut aufbewahren, um später Beweise gegen mögliche unredliche Gläubiger in der Hand zu haben.
Dann kann man die Grundschuld durchaus im Grundbuch stehen lassen, was folgenden Vorteil hat: Braucht man später einen neuen Kredit, kann die alte Grundschuld dem Gläubiger als Sicherung dienen. Man spart etwa 375 Euro, die die Löschung der Grundschuld bei dieser Höhe kosten würde. Und auch die Kosten für die Neubestellung entfallen. Bei einer Grundschuld von 200000 Euro sind dies etwa 750 Euro. Allerdings wird auch diese Ersparnis eventuell wieder aufgefressen. Wenn nämlich der neue Kredit bei einer anderen Bank aufgenommen wird. Denn dann muss ja auch die Grundschuld auf den neuen Kreditgeber umgeschrieben werden.
Lohnt es sich also, möglichen Ärger zu riskieren, nur um Kosten zu sparen? Immerhin kann es ja sein, dass man, wenn auch unberechtigt, bei Stehenlassen der Grundschuld von einem neuen Gläubiger in Anspruch genommen wird. Von einer "Heuschrecke" gar, an die die Bank die Grundschuld abgetreten hat. Notar Uerlings, der diese Frage immer wieder beantworten muss, weil die Löschung ja über einen Notar beantragt werden muss, sagt: "Jüngeren Mandanten, die auf absehbare Zeit vielleicht einen neuen Kredit in Anspruch nehmen wollen, rate ich dazu, die Grundschuld stehen zu lassen." Bei älteren Leuten sehe er das anders. "Die sollten ihren Erben ein sauberes Grundbuch hinterlassen, damit diese sich nicht damit herumärgern müssen, dass sie benötigte Unterlagen nicht mehr auffinden."