Kurzarbeit: Urlaub erlaubt

Wenn der Arbeitnehmer mit seiner Familie verreist, muss er trotzdem nicht auf seinen Lohn verzichten.

Düsseldorf. Die Krise kommt auf dem Arbeitsmarkt nur zeitversetzt an. In Zeiten von Kurzarbeit und Entlassungen sind jetzt viele Arbeitnehmer unsicher, ob und wie sie ihren Urlaub wahrnehmen können. Hier alles, was sie wissen müssen:

"Kurzarbeit haben wir bei uns jetzt bis Mitte 2010 verlängert", erklärt Wolfgang Opitz, Gesamtbetriebsratsvorsitzender der Meteor Gummiwerke. In der Regel arbeiten die Mitarbeiter derzeit in einer Drei-Tage-Woche - und danach sind vier Tage frei.

Den Betroffenen steht frei, was sie mit ihrer Freizeit anfangen. "Sie müssen nur erreichbar sein, am besten per Handy, und am nächsten Tag wieder an ihrem Arbeitsplatz erscheinen, wenn sie zur Arbeit abberufen werden."

Wer die freien Tage zu einem Kurzurlaub an der Nordsee nutzt, muss sich dann gegebenenfalls schnell auf die Rückreise machen. Die Arbeitsagentur müssen die Betroffenen übrigens über ihre Ortsabwesenheit nicht informieren. "Eine Residenzpflicht gegenüber der Arbeitsagentur besteht für Kurzarbeiter nicht", sagt Adriana Galunic von der Bundesagentur für Arbeit.

Ihre normale Urlaubsplanung brauchen Arbeitnehmer wegen der Kurzarbeit nicht zu ändern. "Anfang des Jahres wurden bei uns Urlaubslisten gemacht und wer da für August eingetragen ist, kann dann auch fahren", so Opitz. Für Kurzarbeiter bringt der Urlaub finanziell gesehen sogar einen kleinen Vorteil.

Im Urlaub wird nämlich der normale Lohn fortgezahlt, den die Betroffenen ohne Kurzarbeit erhalten würden. Geregelt ist dies im Bundesurlaubsgesetz (Paragraf 11, Absatz 3). Danach bleiben "Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht".

In vielen Firmen kommt es trotz der Kurzarbeit zu größeren Entlassungen. Die Betroffenen stehen dann unter anderem vor der Frage, wie sie mit einem bereits gebuchten Urlaub umgehen sollen. Wichtig: Arbeitslose dürfen - mit Genehmigung der Arbeitsagentur - bis zu drei Wochen (= 21 Kalendertage) pro Kalenderjahr in Urlaub fahren. Wer z.B. jetzt im Juli arbeitslos wird, darf in der Regel im Jahr 2009 noch drei Wochen wegfahren (auch wenn er während seiner Beschäftigungszeit in der ersten Jahreshälfte schon Urlaub hatte).

Die Geldzahlungen von der Agentur laufen in dieser Zeit weiter. Wer länger weg will, kann noch drei Wochen Mehrurlaub bekommen - allerdings dann ohne Arbeitslosengeld. Neu seit 2009: Der Urlaub kann auch in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit bewilligt werden.

Ein Rechtsanspruch auf Urlaub besteht allerdings nicht. Es soll jeweils "einzelfallbezogen" entschieden werden, ob ein Urlaub einer beruflichen Eingliederung im Wege stehen könnte. Die Agenturen stimmen dem Urlaub meist zu - allerdings erst sehr spät. Oft kommt die Zustimmung erst frühestens zwei Wochen vor Urlaubsantritt. Denn vorher sei nicht absehbar, ob während der Urlaubszeit Vermittlungschancen bestünden.