Liebe: Ehevertrag - So wichtig wie das Testament

Auch wenn es nicht romantisch ist – das Regelwerk hilft, Probleme zu klären.

München. Hochzeitspaare wollen den Bund fürs Leben. Die Statistik zeigt allerdings, dass viele Verbindungen nicht ewig währen: Jede dritte Ehe wird geschieden. Wer auf Nummer sicher gehen will, regelt mögliche Streitfragen vorab in einem Ehevertrag.

Zwar zählt ein Ehevertrag nicht zu den unbedingt romantischen Vorbereitungsarbeiten. Constanze Hintze, Geschäftsführerin des unabhängigen Beratungsunternehmens Svea Kuschel und Kolleginnen in München, plädiert aber für das Papier.

Es gebe nicht diese oder jene Konstellation, in der ein Ehevertrag besonders geraten oder sinnvoll sei. Ihrer Ansicht nach ist ein Ehevertrag für jede Ehe interessant - "so wie ein Testament auch".

Hauptaspekte sind die Wahl des Güterstandes, der Zugewinn- und der Versorgungsausgleich sowie die Höhe und die Länge von Unterhaltszahlungen. Auch der Hausrat lässt sich per Ehevertrag für den Fall einer Trennung aufteilen.

Den Vorteil hat entsprechend immer derjenige, zu dessen Gunsten die Regel im Ehevertrag formuliert ist. Wird konkret etwas vereinbart, dann meist, weil die Regelung über die gesetzliche hinausgehen soll.

Problematisch ist allerdings, dass viele die rechtlichen Folgen der Ehe kaum kennen. "Man könnte sagen, dass viele Ehegatten über ihren Handyvertrag besser Bescheid wissen als über den Güterstand, in dem sie leben", sagt Matthias Grandel, Fachanwalt für Familienrecht. Dabei kann sich nur richtig entscheiden, wer die unterhaltsrechtlichen und vermögensrechtlichen Folgen der Ehe kennt.

Ein guter Nebeneffekt sei, dass Punkte angesprochen werden, die sonst oft unausgesprochen blieben. Irrtümer sind, dass die Paare mit der Hochzeit alles gemeinsam besitzen, dass sie gegenseitig für Schulden einstehen und dass der reichere Partner Gütertrennung braucht, um sein Eigentum zu schützen.

Tatsächlich bilden Paare vom Tag der Hochzeit an eine "Zugewinngemeinschaft". Darin gehört jedem das, was er in die Ehe einbringt. "Und nur das, was während der Ehe dazu kommt, wird im Fall einer Scheidung geteilt", erläutert Grandel.

Auch in punkto Schulden ändert sich mit dem Jawort nichts: "In der Zugewinngemeinschaft gibt es keine Außenhaftung für Schulden des anderen Ehegatten." Das bedeutet: Wenn der andere Ehegatte nicht selbst Darlehensverträge unterschrieben hat, haftet er nicht.