Midi-Job bietet mehr Sicherheit
Wer im Monat mehr als 400 Euro – die Grenze beim Mini-Job – verdient, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Düsseldorf. Abgabenfreie Jobs bis zu 400 Euro pro Monat sind beliebt. Oft allerdings zu Unrecht. Denn mit einem 401-Euro-Job stehen Arbeitnehmer und Arbeitgeber häufig besser da.
"Mehr als zehn Stunden pro Woche kann ich nicht jobben, da passt eben mein Minijob genau", sagt Petra K. Die Mutter von zwei Kindern im Kindergartenalter hilft zweimal in der Woche je fünf Stunden in einem Buchladen aus und verdient dabei genau 400 Euro im Monat. Da solche geringfügigen Beschäftigungen für Arbeitnehmer in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei sind, kassiert sie das Geld "brutto für netto".
Unter den knapp sieben Millionen Mini-Jobbern sind fast viereinhalb Millionen Frauen, darunter viele Mütter. Die kleinen Teilzeitjobs können sie mit der Kindererziehung in Einklang bringen. Allerdings: Wenn sie krank oder schwanger werden oder ihren Job verlieren, bekommen sie alle Nachteile dieser Jobs zu spüren. Denn falls sie nicht anderweitig abgesichert sind, gibt es für sie keinen Schutz der Sozialversicherungen. Ganz anders ist dies, wenn sie mit ihrem Arbeitgeber eine Lohnerhöhung (um mindestens einen Euro) auf 401 Euro vereinbaren.
Mit Einkünften von 401 Euro pro Monat sind die Jobber voll sozialversichert. Nach zwölf Beschäftigungsmonaten haben sie bei einem Verlust ihrer Arbeit Anspruch auf die Versicherungsleistung Arbeitslosengeld I - und zwar (bei Steuerklasse I oder IV) auf 188 Euro pro Monat. Bei einem 400-Euro-Job gehen sie dagegen leer aus. Im Krankheitsfall können 401-Euro-Jobber bis zu 78 Wochen Krankengeld von der gesetzlichen Kasse erhalten - und zwar 246 Euro pro Monat. Minijobber haben dagegen - wie alle Arbeitnehmer - lediglich Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung bei Krankheit durch den Arbeitgeber.
Bei Schwangerschaft erhalten 401-Euro-Jobberinnen das Mutterschaftsgeld ihrer Krankenkasse in Höhe von 13 Euro pro Kalendertag. In der Mutterschutzfrist kommen dabei mindestens 1287 Euro zusammen. Für 400-Euro-Kräfte gibt es stattdessen lediglich einmalig 210 Euro Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Weiterhin sind 401-Euro-Jobber - anders als Minjobber - in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierdurch sichern sie sich z.B. einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Zudem haben sie Anspruch auf die staatliche Förderung eines Riester-Vertrags und gegebenenfalls eine Mini-Altersrente.
401-Euro-Jobber müssen allerdings - anders als geringfügig Beschäftigte - Sozialabgaben zahlen. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 401 Euro fallen in der sogenannten Gleitzone (bis 800 Euro) dafür aber nur verminderte Beiträge an. Bei 401 Euro Monatsverdienst sind es derzeit knapp 43 Euro pro Monat. Zudem wird das Arbeitseinkommen - anders als in der Regel beim Minijob - steuerpflichtig. Steuern werden in der Regel nur für diejenigen fällig, die einen besser verdienenden Ehepartner haben.
Auch für den Chef von Petra K. rechnet es sich, wenn er seiner 400-Euro-Jobberin eine Lohnerhöhung um einen Euro zugesteht. Bei einem 400-Euro-Job muss der gewerbliche Arbeitgeber monatlich 120 Euro für die Pauschalsteuer und die Sozialversicherung abführen.
Bei einem 401-Euro-Job sind es aber weniger als 80 Euro im Monat. Wird der Lohn von Petra K. nur um einen Euro erhöht, würde der Arbeitgeber durch diese Erhöhung 40 Euro pro Monat bei der Sozialversicherung sparen.