Musik-Downloads: Was tun bei einer Abmahnung?

Internetnutzer sollten sich von einem Fachanwalt beraten lassen.

Düsseldorf. Florian L. ist entsetzt, 1500 Euro soll er zahlen, weil er angeblich einen bekannten Popsong illegal im Internet heruntergeladen hat. Immer häufiger werden Nutzer abgemahnt, weiß auch die Verbraucherzentrale NRW. Bis März gab es dort schon mehr als 1000 Beschwerden.

Heruntergeladen wird über Internet-Tauschbörsen. Die sind nicht illegal. Problematisch wird das Downloaden, wenn Lieder oder Filme aus offensichtlich rechtswidrigen Quellen stammen, die Nutzer also gegen das Urheberrecht verstoßen. Beim Filesharing lädt der Nutzer zudem nicht nur Daten herunter, sondern verbreitet diese zugleich. Über die IP-Adresse des PC lässt sich das später feststellen.

„Wer einen Brief mit einer Abmahnung bekommt, sollte erst einmal durchatmen“, sagt Eva Dzepina, auf Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwältin bei der Düsseldorfer Kanzlei Borgelt & Partner. „Häufig sind es nicht die Anschlussinhaber, sondern Familienmitglieder, die etwas heruntergeladen haben“, sagt Dzepina. In selteneren Fällen wird der Internetzugang von Fremden gehackt. „Der Anschlussinhaber haftet zwar meist für die Unterlassung, muss aber nicht immer einen Schadenersatz leisten. Jeder Fall ist besser einzeln zu prüfen.“ Anschlussinhaber sollten ihren Wlan-Zugang gut sichern. Eine WPA2-Verschlüsselung und ein individuelles Passwort dürften laut Dzepina ausreichen.

Die Abmahnungen enthalten meist die Aufforderung, die Anwaltskosten zu zahlen, eine Schadenersatzforderung und eine Unterlassungserklärung, also die Erklärung, dass man Lied X nicht erneut herunterlädt. „Manchmal ist es empfehlenswert, die Unterlassungserklärung zu unterschreiben, weil der Hauptstreitpunkt ausgeräumt ist.“ Ratsam ist es aber, eine eigene zu formulieren. „Sonst besteht die Gefahr, dass man sich zu mehr verpflichtet, als man muss.“

Kanzleien bieten meist einen Vergleich, um die 500 Euro, an. „Aus Angst bezahlen viele Menschen sofort.“ Dzepina empfiehlt aber: „Man sollte eine Erstberatung bei einem Anwalt durchführen, bevor man etwas falsch macht.“ Auch die Verbraucherzentralen bieten Rechtsvertretungen an (80 Euro). Mit der abmahnenden Anwaltskanzlei sollte man nie selbst kommunizieren. „Laien bringen selten juristische Argumente vor, sondern reden sich heraus: Mein Kind war das.“